Steuererklärung Freiberufler und Angestellter

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
Antworten
marga
Beiträge: 5
Registriert: 9. Jan 2018, 16:47

Steuererklärung Freiberufler und Angestellter

Beitrag von marga »

Hallo zusammen,

ich bitte um eine grundsätzliche Erklärung:

Mein Mann arbeitet als Angestellter und ich habe Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit.

Bislang lag mein Gewinn nie über 5 Tsd €.(Kleinunternehmer)

Für 2016 hatte ich nun einen Gewinn von 10 Tsd € (aber immer noch Kleinunternehmer) und mir wurde nun vom Finanzamt eine eigene Steuernummer mitgeteilt.

Wie mache ich denn nun in Zukunft unsere Steuererklärung und was ändert sich für uns?

Mache ich zuerst die Gewinnermittlung unter meiner Steuernummer und trage ich dann die Höhe des Gewinns in unserer gemeinsamen Steuererklärung nur quasi als Übertrag ein? Wird dann die Einkommensteuer auf unser gemeinsames Einkommen berechnet? Und was passiert dann mit meiner Steuernummer? Ich habe ja keine Firma, die Steuer zahlt.

Ihr merkt, ich bin ziemlich verwirrt.

Hoffe auf Durchblick!
Lieben Dank

marga
Severina
Beiträge: 1280
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Steuererklärung Freiberufler und Angestellter

Beitrag von Severina »

Schauen Sie mal nach, für welche Steuerarten diese Steuernummer denn überhaupt gilt - das müsste auf der Mitteilung stehen.

Finanzämter führen für jede Firma intern eine Steuernummer, die aber - so lange Sie keine Umsatzsteuer zu zahlen haben - vom Steuerpflichtigen selber für nichts zu verwenden ist. Normalerweise werden diese internen Steuernummern nicht mitgeteilt, aber es kommt vor, dass das doch passiert und das führt immer zu Verwirrung. Ggf. wird der zuständige Sachbearbeiter dies gleich aufklären können, rufen Sie mal bei der Telefonnummer an, die auf der Mitteilung der Steuernummer steht.

Die Einkommensteuer - inclusive Ihres Gewinns - ist nach wie vor unter der bisherigen Steuernummer abzugeben, die reine Zuteilung einer Nummer ändert daran nichts.
marga
Beiträge: 5
Registriert: 9. Jan 2018, 16:47

Re: Steuererklärung Freiberufler und Angestellter

Beitrag von marga »

Lieben Dank für die Antwort!

Die Steuernummer ist für Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3.

Ich habe die Grenze von 17.500 € (Kleinunternehmer) nur haarscharf unterschritten.
Vielleicht war das schon eine in die Zukunft gedachte Aktion für die nächste Steuererklärung?

Ich werde mal nachfragen beim Finanzamt.

Nochmals danke!

marga
Severina
Beiträge: 1280
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Steuererklärung Freiberufler und Angestellter

Beitrag von Severina »

Noch was : Tragen Sie diese Steuernummer auf der Anlage EÜR ein.
marga
Beiträge: 5
Registriert: 9. Jan 2018, 16:47

Re: Steuererklärung Freiberufler und Angestellter

Beitrag von marga »

Gut, mach ich!

Danke!

Schönen Abend
Antworten