Hallo Zusammen,
in http://www.krudewig-steuermedien.de/new ... htige.html heißt es zum Thema Sonderzahlung bei PKW-Leasing: "Leasing-Sonderzahlungen bis zu einer Höhe von 30% des Kaufpreises hat der BFH ausdrücklich anerkannt. Eine Leasing-Sonderzahlung bis 40% kann anerkannt werden, wenn es dafür wirtschaftliche (außersteuerliche) Gründe gibt."
Was könnten Beispiele für wirtschaftliche Gründe sein? Ich als Freiberufler kann die Sonderzahlung als Betriebsausgabe anrechnen und habe daher ein Anreiz 40% statt 30% zu wählen. Ich habe daher zunächst einmal steuerliche Gründe 40% den 30% vorzuziehen.
Kann ein wirtschaftlicher Grund sein, dass der im Rahmen des Leasing zu zahlende Gesamtbetrag bei 40% geringer ist als bei 30%, wie folgendes reales Beispiel eines führenden Leasing-Anbieters belegt:
30%: 11.721,00 + 35*157,06 + 1.172,10 + 18.362,90 = 36753.1 EUR
40%: 15.628,00 + 35*41,03 + 1.172,10 + 18.362,90 = 36599.05 EUR
Danke und Grüße,
Scholle