Gutscheinabgabe 44 Euro Freigrenze Sachbezug für Mitarbeiter
Verfasst: 15. Jan 2019, 18:16
Sehr geehrtes Team,
ich möchte für Mitarbeiter monatlich einen Einkaufsgutschein in einem Lebensmittelgeschäft abgeben. Betrag 44 Euro. Der Gutschein - selbst erstellte Papierform erfüllt soweit alle Formalien. Nun meine Frage wie kann dies gehandelt werden - rechtssicher? Der Gutschein selbst ist ja eigentlich nur Papier, er kann ja schlecht zum Bezahlen im EInkaufsladen verwendet werden, sondern ich müsste dem Arbeitnehmer diesen bei Vorlage auszahlen können, wenn ich eine Quittung seinerseitz erhalte. Dürfte der AN nur bis 44 Euro einkaufen, zunächst selber bezahlen und die Quittung (Kaufbeleg) mir als Arbeitgeber zukommen lassen und ich als AG diese dann auf sein Konto überweisen? Leichter wäre es natürlich, wenn der AN > wie 44 Euro einkaufen darf, selbst bezahlt und ich als AG die Quittung erhalte, ich erhalte den einzulösenden Gutschein den ich erstellt habe und überweise nur 44 Euro als Sachbezugserstattung. Wie ist hierbei die Rechtslage?
Eine weitere Frage:
Der Sachbezug soll bewertet sein. Er steht also als Geldbetrag fest.
Bruttolohn/ Bruttogehalt
+ Sachbezug (geldwerter Vorteil)
= Gesamtbrutto
- Lohnsteuer
- Kirchensteuer (nur bei entsprechendem Merkmal auf der Lohnsteuerkarte)
- Solidaritätszuschlag
- AN-Anteil zur Sozialversicherung
= Nettolohn/ Nettogehalt
- Sachbezug (geldwerter Vorteil)
= Auszahlungsbetrag
Wäre folgende Vorgehensweise korrekt:
Der Sachbezug soll bewertet sein. Er steht also als Geldbetrag fest.
MINIJOB - Fall
Bruttolohn/ Bruttogehalt: 450 Euro
+ Sachbezug (geldwerter Vorteil) 44 Euro
= Gesamtbrutto 494 Euro
- Lohnsteuer: 0 Euro
- Kirchensteuer (nur bei entsprechendem Merkmal auf der Lohnsteuerkarte) 0 Euro
- Solidaritätszuschlag 0 Euro
- AN-Anteil zur Sozialversicherung 0 Euro
= Nettolohn/ Nettogehalt 494 Euro
- Sachbezug (geldwerter Vorteil) 44 Euro
= Auszahlungsbetrag: 450 Euro
Ich danke Ihnen sehr!
Freundliche Grüße
ich möchte für Mitarbeiter monatlich einen Einkaufsgutschein in einem Lebensmittelgeschäft abgeben. Betrag 44 Euro. Der Gutschein - selbst erstellte Papierform erfüllt soweit alle Formalien. Nun meine Frage wie kann dies gehandelt werden - rechtssicher? Der Gutschein selbst ist ja eigentlich nur Papier, er kann ja schlecht zum Bezahlen im EInkaufsladen verwendet werden, sondern ich müsste dem Arbeitnehmer diesen bei Vorlage auszahlen können, wenn ich eine Quittung seinerseitz erhalte. Dürfte der AN nur bis 44 Euro einkaufen, zunächst selber bezahlen und die Quittung (Kaufbeleg) mir als Arbeitgeber zukommen lassen und ich als AG diese dann auf sein Konto überweisen? Leichter wäre es natürlich, wenn der AN > wie 44 Euro einkaufen darf, selbst bezahlt und ich als AG die Quittung erhalte, ich erhalte den einzulösenden Gutschein den ich erstellt habe und überweise nur 44 Euro als Sachbezugserstattung. Wie ist hierbei die Rechtslage?
Eine weitere Frage:
Der Sachbezug soll bewertet sein. Er steht also als Geldbetrag fest.
Bruttolohn/ Bruttogehalt
+ Sachbezug (geldwerter Vorteil)
= Gesamtbrutto
- Lohnsteuer
- Kirchensteuer (nur bei entsprechendem Merkmal auf der Lohnsteuerkarte)
- Solidaritätszuschlag
- AN-Anteil zur Sozialversicherung
= Nettolohn/ Nettogehalt
- Sachbezug (geldwerter Vorteil)
= Auszahlungsbetrag
Wäre folgende Vorgehensweise korrekt:
Der Sachbezug soll bewertet sein. Er steht also als Geldbetrag fest.
MINIJOB - Fall
Bruttolohn/ Bruttogehalt: 450 Euro
+ Sachbezug (geldwerter Vorteil) 44 Euro
= Gesamtbrutto 494 Euro
- Lohnsteuer: 0 Euro
- Kirchensteuer (nur bei entsprechendem Merkmal auf der Lohnsteuerkarte) 0 Euro
- Solidaritätszuschlag 0 Euro
- AN-Anteil zur Sozialversicherung 0 Euro
= Nettolohn/ Nettogehalt 494 Euro
- Sachbezug (geldwerter Vorteil) 44 Euro
= Auszahlungsbetrag: 450 Euro
Ich danke Ihnen sehr!
Freundliche Grüße