Gutscheinabgabe 44 Euro Freigrenze Sachbezug für Mitarbeiter

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Melanie Meier
Beiträge: 1
Registriert: 15. Jan 2019, 18:00

Gutscheinabgabe 44 Euro Freigrenze Sachbezug für Mitarbeiter

Beitrag von Melanie Meier »

Sehr geehrtes Team,

ich möchte für Mitarbeiter monatlich einen Einkaufsgutschein in einem Lebensmittelgeschäft abgeben. Betrag 44 Euro. Der Gutschein - selbst erstellte Papierform erfüllt soweit alle Formalien. Nun meine Frage wie kann dies gehandelt werden - rechtssicher? Der Gutschein selbst ist ja eigentlich nur Papier, er kann ja schlecht zum Bezahlen im EInkaufsladen verwendet werden, sondern ich müsste dem Arbeitnehmer diesen bei Vorlage auszahlen können, wenn ich eine Quittung seinerseitz erhalte. Dürfte der AN nur bis 44 Euro einkaufen, zunächst selber bezahlen und die Quittung (Kaufbeleg) mir als Arbeitgeber zukommen lassen und ich als AG diese dann auf sein Konto überweisen? Leichter wäre es natürlich, wenn der AN > wie 44 Euro einkaufen darf, selbst bezahlt und ich als AG die Quittung erhalte, ich erhalte den einzulösenden Gutschein den ich erstellt habe und überweise nur 44 Euro als Sachbezugserstattung. Wie ist hierbei die Rechtslage?

Eine weitere Frage:
Der Sachbezug soll bewertet sein. Er steht also als Geldbetrag fest.

Bruttolohn/ Bruttogehalt
+ Sachbezug (geldwerter Vorteil)
= Gesamtbrutto
- Lohnsteuer
- Kirchensteuer (nur bei entsprechendem Merkmal auf der Lohnsteuerkarte)
- Solidaritätszuschlag
- AN-Anteil zur Sozialversicherung
= Nettolohn/ Nettogehalt
- Sachbezug (geldwerter Vorteil)
= Auszahlungsbetrag

Wäre folgende Vorgehensweise korrekt:
Der Sachbezug soll bewertet sein. Er steht also als Geldbetrag fest.
MINIJOB - Fall
Bruttolohn/ Bruttogehalt: 450 Euro
+ Sachbezug (geldwerter Vorteil) 44 Euro
= Gesamtbrutto 494 Euro
- Lohnsteuer: 0 Euro
- Kirchensteuer (nur bei entsprechendem Merkmal auf der Lohnsteuerkarte) 0 Euro
- Solidaritätszuschlag 0 Euro
- AN-Anteil zur Sozialversicherung 0 Euro
= Nettolohn/ Nettogehalt 494 Euro
- Sachbezug (geldwerter Vorteil) 44 Euro
= Auszahlungsbetrag: 450 Euro

Ich danke Ihnen sehr!
Freundliche Grüße
Felix642
Beiträge: 1
Registriert: 5. Apr 2019, 09:48

Re: Gutscheinabgabe 44 Euro Freigrenze Sachbezug für Mitarbeiter

Beitrag von Felix642 »

Hallo Melanie,

Die 44 Euro als Betrag sind soweit in Ordnung. normalerweise gilt dies bei normal einlösbaren Gutscheinen, wie z.B ein Tankgutschein. Geldgeschenke jedoch müssen normal von beiden Seiten versteuert werden, daher lohnt es sich fast nur Waren- oder Tankgutscheine zu verschenken mit einer Freigrenze von den bekannten 44 Euro.
Sobald die 44 Euro nur um einen Cent überschritten werden, muss der Sachbezug demnach versteuert werden.

Für weitere Infos können Sie sich ja mal die Seite https://www.incentivus.de/Sites/Info/Sachbezug ansehen, eventuell sind Infos enthalten die Ihnen weiterhelfen könnten.

Freundliche Grüße!
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