Erste Tätigkeitsstätte bei Außendienstmitarbeitern

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Perso
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Registriert: 23. Mai 2016, 08:05

Erste Tätigkeitsstätte bei Außendienstmitarbeitern

Beitrag von Perso »

hallo zusammen!

vielleicht können sie mir bei meiner fragestellung helfen.

ein mitarbeiter soll befristet für sechs monate in den vertriebsaußendienst wechseln. zuvor war er zum großteil im innendienst tätig.
für die tätigkeit im außendienst fährt er einen dienstwagen - privatnutzung nicht gestattet! die tätigkeit im außendienst findet in einem definierten gebiet statt. der mitarbeiter ist einmal wöchentlich im betrieb um seine termine vorzubereiten und muster mitzunehmen. ansonsten startet der mitarbeiter seine tour immer von zuhause!

ist hier der betrieb als erste tätigkeitsstätte anzusetzen? oder haben außendienstmitarbeiter keine erste tätigkeitsstätte? ist eine besteuerung der fahrten zwischen wohnung und erster tätigkeitsstätte in diesem fall notwendig?

nach den sechs monaten entscheidet sich, ob der mitarbeiter fest in den außendienst wechselt. ab dann darf er das fahrzeug auch privat nutzen, versteuert mit der 1%-regelung.

für ihre tipps bin ich sehr dankbar!

mit freundlichen grüßen
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