Seite 1 von 1

Fünftelregelung oder nicht?

Verfasst: 10. Feb 2016, 11:02
von Linus_Pauling
Moin,

ich hab folgende Konstellation:

Eine Arbeitnehmerin scheidet gemäß Aufhebungsvertrag am 31.01. aus.
Gehalt Januar: 1.285,70 Euro
Abfindung: 9.300,00 Euro

Muss hier ein fiktives Jahresgehalt gebildet werden die Fünftelregelung angewendet werden oder nicht?

Herzlichen Dank.

Gruß
Linus

Re: Fünftelregelung oder nicht?

Verfasst: 10. Feb 2016, 14:35
von muemmel
Nein. Die Fünftelregelung bemißt sich am tatsächlichen Jahresgehalt. Das kennt jetzt logischerweise aber noch keiner. Folglich wird sie nicht angewandt. Die AN kann natürlich 2017 eine Steuererklärung für 2016 abgeben, so daß das FA dann die Fünftelregelung anwendet.