Moin,
ich hab folgende Konstellation:
Eine Arbeitnehmerin scheidet gemäß Aufhebungsvertrag am 31.01. aus.
Gehalt Januar: 1.285,70 Euro
Abfindung: 9.300,00 Euro
Muss hier ein fiktives Jahresgehalt gebildet werden die Fünftelregelung angewendet werden oder nicht?
Herzlichen Dank.
Gruß
Linus
Fünftelregelung oder nicht?
Re: Fünftelregelung oder nicht?
Nein. Die Fünftelregelung bemißt sich am tatsächlichen Jahresgehalt. Das kennt jetzt logischerweise aber noch keiner. Folglich wird sie nicht angewandt. Die AN kann natürlich 2017 eine Steuererklärung für 2016 abgeben, so daß das FA dann die Fünftelregelung anwendet.