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Gewinnausschüttung - Alleiniger Geschäftsführender Gesellsch

Verfasst: 24. Mär 2014, 11:42
von jasonjason123
Hallo,

Hypothetischer Fall:

A betreibet neben dem Studium ein Geschäft. Er ist von der Regelung 181BGB befreit und würde gerne einen 450Euro-Minijob in der UG aufnehmen, in der er geschäftsführender Gesellschafter sowie alleiniger Gesellschafter ist.

Er wird dann im nächsten Schritt das obligatorische Statusfeststellungsverfahren durchführen, in welchem ich wohl als nicht sozialversicherungspflichtig eingestuft wird.

A hat folgenden Wissensstand:

Eine Mini-Job-Anstellung als alleiniger geschäftsführender Gesellschafter erfordert eine Befreiung der Sozialversicherungspflicht. Diese wird durch das Statusfeststellungsverfahren ermittelt. A geht davon aus, auf jeden Fall als sozialversicherungsbefreit eingestuft zu werden. Dies hat zur Folge, dass ein 450€-Minijob (mit etwa 30% Besteuerung) nicht möglich ist.

Welche Alternativen hat A? 1. Tantienem/Gewinnausschüttung am Ende des Jahres zu fast 50% Besteuerung 2. ??

Macht es im Falle des A überhaupt sinn eine Sozialversicherungspflicht anzustreben?
Welche Möglichkeiten hat A, dass das Statusfeststellungsverfahren zum entsrechenden Ergebnis kommt?
Welche Kalküle gilt es für A hier anzustellen? Bisher war das einziges Kalkül: Möglichst wenig Steuern auf Einkünfte durch (clevere) Wahl des Beschäftigungsverhältnisses. A´s Recherche zufolge nach zahlt er "übern Daumen" 50% bei Gew.-Ausschüttungen am Ende des Jahres (Szenario: Gehalt 0), 40% bei Vollzeit- und Teilzeitanstellungen sowie 30% bei eine 450€-Mini-Job (Szenario: angestrebt; Minijob)