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Geschäftsführer auf geringfügiger Basis möglich?

Verfasst: 3. Dez 2012, 14:09
von elke-ba
Hallo, ich brauche Hilfe bei folgendem fiktiven Fall:

Der Geschäftsführer einer Mini GmbH soll auf geringfügiger Basis eingestellt werden
da die Umsätze nicht mehr hergeben.
Er ist dazu Mehrheitsanteil-Eigner an der Unternehmung.
Der GF hat neben dieser Tätigkeit eine SV-pflichtige Anstellung in einem anderen Unternehmen bzw Branche.
Muss der Geschäftsführer immer auf Lohnsteuerkarte angestellt werden oder ist eine Anstellung auf geringfügiger Basis möglich?


MFG
Elke

Re: Geschäftsführer auf geringfügiger Basis möglich?

Verfasst: 27. Jan 2014, 13:57
von marcoparko
Dem steht nichts im Weg.

Der Geschäftsführer braucht, soweit es für ihn nicht wichtig ist, nicht mal einen
Arbeitsvertrag mit seinem Unternehmen. Von daher kann er angestellt werden
wie er will. In der Praxis kommt das auch häufiger vor, wenn der Unternehmer
die Führung an seine Mitarbeiter abgegeben hat und nur noch für Systemische
Fragen zu Rate gezogen wird.

Das ist aber eine andere Geschichte. Entscheidend ist ja nur, dass wenn er
mit einem Arbeitsvertrag bei seiner Firma angestellt ist, dass er dann auch nach
allen Richtlinien, eines gerigfügig beschäftigten bezahlt wird. Welche Regellungen
nun für die Gewinnausschüttung, wenn es doch eine geben solle gelten, kann ich
dir nicht sagen. Hier empfiehlt es sich mit Sicherheit einen Steuerberater zu Rate
zu ziehen. Empfehlenswert sind die www.bochum-steuerberaten.de

Vielleicht reicht da schon ein Anruf. Angesichts, der Sparmaßnahmen, ist vielleicht
ja auch ein Auftrag drin.

Hoffe ich konnte hier eine erste Hilfestellung geben.
LG Marco