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Schwangere Arbeitnehmerin

Verfasst: 7. Mai 2008, 10:29
von ulla
Ich habe ein mittelständisches Unternehmen mit 10 Mitarbeiterinnen.
Eine Arbeitnehmerin teilte mir mit, dass sie im 4. Monat schwanger ist.
Was gibt es zu beachten?
Wo muss ich was melden?
Welche Kosten kommen auf mich zu?
:? :?

Re: Schwangere Arbeitnehmerin

Verfasst: 7. Mai 2008, 20:18
von socke
Na Ulla, nun lass mal nicht den Kopf hängen. ;) Schön das es noch Frauen mit Kinderwunsch gibt. :P Sorge dafür, dass die junge Mutter ihren Arbeitsplatz behält. Alles andere findet sich bestimmt. Sicher ist die Frage nach den Kosten nicht unerheblich, aber Kinder sind nun mal auch die Zukunft einer Gesellschaft und unsere Elite von morgen. :!: :geek:
Gruß socke

Re: Schwangere Arbeitnehmerin

Verfasst: 8. Mai 2008, 13:48
von ulla
Hallo Socke, sicherlich ist es schön, wenn Kinder geboren werden und etwas für die Zukunft unserer Gesellschaft getan wird :) , aber eine Antwort auf meine Fragen war das noch nicht ;)
Bin ich denn alleine mit meinem Problem? :?: Ulla

Re: Schwangere Arbeitnehmerin

Verfasst: 1. Sep 2008, 11:30
von taxwomen
Hallo Ulla,

nach dem Mutterschutzgesetz dürfen Frauen in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung und bis zum Ablauf von 8 Wochen nach der Geburt nicht beschäftigt werden.Während dieser Schutzfristen erhalten die Frauen Mutterschaftsgeld von der Krankenversicherung in Höhe von höchstens 13 EUR pro Kalendertag.

Als Arbeitgeber musst du einen Zuschuss der Differenz zwischen netto Lohn und 13 € ( z.B. 50€ netto Lohn) 37€ zum Mutterschaftsgeld zahlen.
Das alles musst du bei der Krankenkasse melden.

Re: Schwangere Arbeitnehmerin

Verfasst: 26. Nov 2008, 19:59
von Bostonian
Hallo Ulla,

keine Sorge wegen der Aufwendungen fuer das Mutterschaftsgeld. Du bekommst ueber die sogenannte U2 Umlage (http://de.wikipedia.org/wiki/Umlage_U2), in die Du ja auch regelmaessig einzahlst, Deine Aufwendungen von den Kassen wieder erstattet. Das gleiche gilt fuer moegliche Ausfaelle und Lohnfortzahlungen Deines schwangeren Arbeitnehmers wegen eines Beschaeftigungsverbot, das der Arzt zum Schutz evtl. aussprechen wird.

Schoene Gruesse aus Boston