Hallo,
muss man spezielle Dinge beachten, wenn man Kontoauszüge als Rechnung benutzen möchte?
Wer weiß, welche
Gruß
Ferdinand
Kontoauszüge als Rechnung
Re: Kontoauszüge als Rechnung
Hallo,
Kontoauszüge sind zwar grundsätzlich als Zahlungsnachweis geeignet, aber in keinem Fall als Ersatz für eine Rechnung zulässig. Die Vorschriften zur Rechnung stehen im § 14 UStG, die Pflichtbestandteile im § 14 Abs. 4 UStG. Vereinfachungen gibt es für Bagatellrechnungen, Wertgrenze 150 €. Liegt keine ordnungsgemäße Rechnung vor, so darf nicht die Vorsteuer gezogen werden § 15 UStG.
Gruss
Kontoauszüge sind zwar grundsätzlich als Zahlungsnachweis geeignet, aber in keinem Fall als Ersatz für eine Rechnung zulässig. Die Vorschriften zur Rechnung stehen im § 14 UStG, die Pflichtbestandteile im § 14 Abs. 4 UStG. Vereinfachungen gibt es für Bagatellrechnungen, Wertgrenze 150 €. Liegt keine ordnungsgemäße Rechnung vor, so darf nicht die Vorsteuer gezogen werden § 15 UStG.
Gruss
Re: Kontoauszüge als Rechnung
Ein Vorsteuerabzug ist schwierig ohne Rechnung. Aber die Abrechnung als Betriebsausgabe sollte, sofern der Kontoauszug genug Informationen zur Plausibilität der Ausgabe hergibt, machbar sein.