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Bewirtung der Mitarbeiter

Verfasst: 16. Mär 2011, 09:11
von hippie2410
Hallo, ich bin grad Praktikant in einem Unternehmen und soll mich um die Sachzuwendungen kümmern.Das geht soweit aber bei der Bewirtung von Mitarbeitern steig ich einfach nicht durch und bräuchte dringend Hilfe, dazu hab ich mir einfach mal nen fiktiven Fall ausgedacht.
"In einem Unternehmen A finden monatlich Teamsitzungen statt, um allgemeine betriebliche Angelegenheiten zu erörtern.
Zu diesen Sitzungen werden den Arbeitnehmern a)Kuchen und Kaffee im Wert bis 40€, b)Kaffee und Kuchen im Wert von 44€ c)Kuchen und Kaffee im Wert von über 44€, d)Salate, belegte Brötchen und div. Getränke bis 40€, von 44€, über 44€ gereicht."
Wie sind diese Fälle aus Lohnsteuersicht zu behandeln in Bezug auf Aufmerksamkeiten, Sachzuwendungen, geldwerter Vorteil und Bewirtung? :?:
Ich weiß das ist ganz schön viel, aber es wäre echt schön wenn sich jemand die Zeit nehmen könnte.
Danke

Re: Bewirtung der Mitarbeiter

Verfasst: 16. Mär 2011, 15:51
von andi81
also ich für mein dafürhalten bin der meinung, dass es sich ganz normal um bewirtungskosten handelt. diese art von sitzungen könnte ich auch im restaurant abhalten. eine teamsitzung mit speisenversorgung wird doch nicht dem arbeitnehmer als lohn gestellt. demzufolge sind das ganz normale betriebsausgaben die zu 70 absetzbar sind. somit würde ich das buchhalterisch auch so erfassen. bei den angestellten ist da eigentlich nichts als sachzuwendung zu stellen

Re: Bewirtung der Mitarbeiter

Verfasst: 17. Mär 2011, 08:39
von hippie2410
Danke für die Antwort!

Aber so wie ich das verstanden habe, handelt es sich bei der Bewirtung von Arbeitnehmern um "gewinnmindernde Betriebsausgaben", die anders zu besteuern sind und zu einem geldwerten Vorteil der Mitarbeiter führen können, deshalb die vielen versch. Varianten oben!


Quelle: http://www.betriebsausgabe.de/bewirtung ... r-143.html

Re: Bewirtung der Mitarbeiter

Verfasst: 20. Mär 2011, 03:40
von andi81
deine abwandlungen tun nichts zur sache. es handelt sich im grund dennoch um eine teamsitzung. diese ist beruflich veranlasst und vom U einberufen. wenn ich als AN nicht zum brötchenteller greife, kann ich doch nicht ungerechterweise einen geldwerten vorteil erlangen.

geldwerte vorteile ergeben sich nur dann, wenn der AG seinen AN verpflegungszuschüsse gewährt - bspw. vergünstigungen in der kantine, wertmarken für nutzung von fremdkantinen, restaurants. oder aber so ein vorteil entsteht bei betriebsfeiern - geburtstag U, weihnachtsfeiern und ähnl. - wenn hier bspw. der U seine AN in ein 3-sterne-restaurant einlädt für 300 EUR das menue/kopf - dann entsteht eine unverhältnismäßigkeit, diese wird dann dem AN als geldwerter vorteil angerechnet, weil dies nicht mehr als legitime betriebsausgabe angesehen wird.

in deinen fällen bleibt der tatbestand der teamsitzung bestehen. das eine ganz gewöhnliche betriebsausgabe und darf nicht zu jeglichen geldw. vorteilen für die AN führen. weil ansonsten wirst du sehen, wären die mitarbeiter in folgenden teamsitzungen recht rar ;) - ich würde da dann auch nicht mehr hingehen