AN zieht ins Ausland (Home-Office), AG ist im Deutschland -> was ist zu beachten
Verfasst: 26. Apr 2021, 18:47
Hallo liebe Community,
falls ich das Thema falsch platziert habe, tut es mir leid, aber ich hoffe ich bin hier richtig.
Aktuelle Situation:
-AG sitzt in Deutschland und ich als AN ebenso.
Der Plan:
-nach Österreich auswandern, aber im Home-Office für den deutschen AG weiterhin arbeiten und vielleicht 3-4 Tage im Monat ins Büro fahren (mal mehr, mal weniger, aber im Jahr, kommt es ungefähr hin mit den Tagen).
Das Problem:
-Paragraphendschungel
Die bisherigen Überlegungen:
-DBA kommt nicht in Frage, da Hauptwohnsitz mehr als 183T Österreich wären
-Home-Office-Betriebsstätte nach §29 BAO ist realisitisch, da ich als AN zu Nutzung des Büros in der Wohnung vom AG zur Ausübung der Geschäftstätigkeit aufgefordert werden kann
-(ich glaube) beschränkt steuerpflichtig in Deutschland für die in Deutschland geplante Arbeitsleistung gem. neuem Vertrag, ansonsten unbeschränkt steuerpflichtig in Österreich
Fragen:
- Liege ich mit meinen Überlegungen richtig? Und wenn ja, habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuer einbehalten und abführen muss? Manchmal stand, dass dies der Arbeitnehmer gegenüber den Verwaltungen tun muss, welches mich alles verwirrt. Das soll mit der Arbeitnehmerveranlagung zusammenhängen.
Für Hilfe und Sortierungen dieses Durcheinanders, würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße
MJ02
falls ich das Thema falsch platziert habe, tut es mir leid, aber ich hoffe ich bin hier richtig.
Aktuelle Situation:
-AG sitzt in Deutschland und ich als AN ebenso.
Der Plan:
-nach Österreich auswandern, aber im Home-Office für den deutschen AG weiterhin arbeiten und vielleicht 3-4 Tage im Monat ins Büro fahren (mal mehr, mal weniger, aber im Jahr, kommt es ungefähr hin mit den Tagen).
Das Problem:
-Paragraphendschungel
Die bisherigen Überlegungen:
-DBA kommt nicht in Frage, da Hauptwohnsitz mehr als 183T Österreich wären
-Home-Office-Betriebsstätte nach §29 BAO ist realisitisch, da ich als AN zu Nutzung des Büros in der Wohnung vom AG zur Ausübung der Geschäftstätigkeit aufgefordert werden kann
-(ich glaube) beschränkt steuerpflichtig in Deutschland für die in Deutschland geplante Arbeitsleistung gem. neuem Vertrag, ansonsten unbeschränkt steuerpflichtig in Österreich
Fragen:
- Liege ich mit meinen Überlegungen richtig? Und wenn ja, habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuer einbehalten und abführen muss? Manchmal stand, dass dies der Arbeitnehmer gegenüber den Verwaltungen tun muss, welches mich alles verwirrt. Das soll mit der Arbeitnehmerveranlagung zusammenhängen.
Für Hilfe und Sortierungen dieses Durcheinanders, würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße
MJ02