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Genau die Aufwendung möchte ich erhöhen, aber dabei so wenig wie eben möglich an staatlichen Abgaben haben. Was am Ende zählt, ist das Geld was im Haushalt bleibt. Diese Marge wäre ohne die staatlichen Abgaben von fast 150€ natürlich höher.Ja, natürlich. Wo ist das Problem? Sie wollten doch die Aufwendungen des Unternehmens erhöhen - dazu gehören natürlich auch die Lohnnebenkosten.
super danke für die Info. Wäre auch irgendwie kuriosDie eigene Frau als Haushaltshilfe wäre übrigens steuerlich nicht absetzbar: https://www.imacc.de/haushaltsnahe-dienstleistungen/#tipp-so-stellen-sie-ihre-verwandten-als-haushaltshilfe-ein
Vielen Dank für diese sehr ausführliche Antwort.Verträge zwischen nahen Angehörigen stehen immer im Fokus der Prüfung durch die Finanzverwaltung! Ein solcher Vertrag muss daher zum einen zu 110% so "gelebt" werden, wie er mit einem fremden Dritten geschlossen und ausgeführt worden wäre! Also schriftlicher Vertrag, tatsächliche unbare Zahlung des Lohnes, ständiges Führen entsprechender Stundenaufzeichnungen (interessieren auch den Zoll!) und natürlich, dass der Angehörige auch tatsächlich die Tätigkeiten (nachweisbar!) ausführt.
Daneben wird so ein Vertrag -der natürlich zivilrechtlich für beide Seiten verbindlich ist!- steuerlich nur anerkannt, wenn für eben diese Arbeiten ansonsten tatsächlich auch ein fremder Dritter angestellt worden wäre! Ansonsten würde der Vertrag unter §42 AO fallen.
taxpert
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