Ehepartner als Minijober anstellen (nebenberuflich)
Verfasst: 5. Nov 2019, 10:51
Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe direkt eine Frage, die vielleicht auch den ein oder anderen interessiert.
Ich würde gerne meine Frau für diverse Verwaltungsaufgaben in meinem Einzelunternehmen anstellen.
Dafür würde sich aus meiner Sicht ein Minijob auf 450€ Basis eignen. Sie ist bereits hauptberuflich tätig und zahlt dort ihre Abgaben.
Ich sage euch ganz ehrlich warum ich das plane: Zum einen erhöhe ich meine Aufwendungen für mein Unternehmen und zum anderen wäre es mir eine große Arbeitserleichterung (meine Frau hilft ohnehin schon bei der ein oder anderen Verwaltungsaufgabe aus).
Dazu sind mir folgende Fragen aufgekommen:
- Muss ich neben den 2% Pauschalbetrag auch alle weiteren Abgababen Zahlen wie Rentenversicherung (15 Prozent), Krankenversicherung (13 Prozent), Steuern (zwei Prozent), eine Umlage zum Ausgleich der Aufwendungen des Arbeitgebers bei Krankheit des Minijobbers (0,9 Prozent), eine Umlage bei Schwangerschaft/Mutterschaft (0,3 Prozent) und eine Insolvenzgeldumlage (0,09 Prozent)?
- Ich habe gehört, ich gibt auch die Option eines Minijobers für haushaltsnahe Aufwendungen und man hätte dort weniger Abgaben. Stimmt das und falls ja für welche Tätigkeiten kann dieser Minijober eingesetzt werden? Könnte dies auch auf mein Einzelnunternehmen angewendet werden?
- Ändert sich irgendetwas bei meiner Frau, was Abgaben angeht?
- Gibt es andere Tipps, die ihr an dieser Stelle habt?
Viele Grüße & Danke im Voraus
Clemens
ich bin neu hier und habe direkt eine Frage, die vielleicht auch den ein oder anderen interessiert.
Ich würde gerne meine Frau für diverse Verwaltungsaufgaben in meinem Einzelunternehmen anstellen.
Dafür würde sich aus meiner Sicht ein Minijob auf 450€ Basis eignen. Sie ist bereits hauptberuflich tätig und zahlt dort ihre Abgaben.
Ich sage euch ganz ehrlich warum ich das plane: Zum einen erhöhe ich meine Aufwendungen für mein Unternehmen und zum anderen wäre es mir eine große Arbeitserleichterung (meine Frau hilft ohnehin schon bei der ein oder anderen Verwaltungsaufgabe aus).
Dazu sind mir folgende Fragen aufgekommen:
- Muss ich neben den 2% Pauschalbetrag auch alle weiteren Abgababen Zahlen wie Rentenversicherung (15 Prozent), Krankenversicherung (13 Prozent), Steuern (zwei Prozent), eine Umlage zum Ausgleich der Aufwendungen des Arbeitgebers bei Krankheit des Minijobbers (0,9 Prozent), eine Umlage bei Schwangerschaft/Mutterschaft (0,3 Prozent) und eine Insolvenzgeldumlage (0,09 Prozent)?
- Ich habe gehört, ich gibt auch die Option eines Minijobers für haushaltsnahe Aufwendungen und man hätte dort weniger Abgaben. Stimmt das und falls ja für welche Tätigkeiten kann dieser Minijober eingesetzt werden? Könnte dies auch auf mein Einzelnunternehmen angewendet werden?
- Ändert sich irgendetwas bei meiner Frau, was Abgaben angeht?
- Gibt es andere Tipps, die ihr an dieser Stelle habt?
Viele Grüße & Danke im Voraus
Clemens