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Ehepartner als Minijober anstellen (nebenberuflich)

Verfasst: 5. Nov 2019, 10:51
von clemy
Hallo zusammen,

ich bin neu hier und habe direkt eine Frage, die vielleicht auch den ein oder anderen interessiert.

Ich würde gerne meine Frau für diverse Verwaltungsaufgaben in meinem Einzelunternehmen anstellen.
Dafür würde sich aus meiner Sicht ein Minijob auf 450€ Basis eignen. Sie ist bereits hauptberuflich tätig und zahlt dort ihre Abgaben.
Ich sage euch ganz ehrlich warum ich das plane: Zum einen erhöhe ich meine Aufwendungen für mein Unternehmen und zum anderen wäre es mir eine große Arbeitserleichterung (meine Frau hilft ohnehin schon bei der ein oder anderen Verwaltungsaufgabe aus).

Dazu sind mir folgende Fragen aufgekommen:

- Muss ich neben den 2% Pauschalbetrag auch alle weiteren Abgababen Zahlen wie Rentenversicherung (15 Prozent), Krankenversicherung (13 Prozent), Steuern (zwei Prozent), eine Umlage zum Ausgleich der Aufwendungen des Arbeitgebers bei Krankheit des Minijobbers (0,9 Prozent), eine Umlage bei Schwangerschaft/Mutterschaft (0,3 Prozent) und eine Insolvenzgeldumlage (0,09 Prozent)?

- Ich habe gehört, ich gibt auch die Option eines Minijobers für haushaltsnahe Aufwendungen und man hätte dort weniger Abgaben. Stimmt das und falls ja für welche Tätigkeiten kann dieser Minijober eingesetzt werden? Könnte dies auch auf mein Einzelnunternehmen angewendet werden?

- Ändert sich irgendetwas bei meiner Frau, was Abgaben angeht?

- Gibt es andere Tipps, die ihr an dieser Stelle habt?


Viele Grüße & Danke im Voraus
Clemens

Re: Ehepartner als Minijober anstellen (nebenberuflich)

Verfasst: 5. Nov 2019, 17:14
von muemmel
Muss ich neben den 2% Pauschalbetrag auch alle weiteren Abgababen Zahlen wie Rentenversicherung (15 Prozent), Krankenversicherung (13 Prozent), Steuern (zwei Prozent), eine Umlage zum Ausgleich der Aufwendungen des Arbeitgebers bei Krankheit des Minijobbers (0,9 Prozent), eine Umlage bei Schwangerschaft/Mutterschaft (0,3 Prozent) und eine Insolvenzgeldumlage (0,09 Prozent)? Ja, natürlich. Wo ist das Problem? Sie wollten doch die Aufwendungen des Unternehmens erhöhen - dazu gehören natürlich auch die Lohnnebenkosten.
Ich habe gehört, ich gibt auch die Option eines Minijobers für haushaltsnahe Aufwendungen und man hätte dort weniger Abgaben. Stimmt das und falls ja für welche Tätigkeiten kann dieser Minijober eingesetzt werden? Für alles, was normalerweise Haushaltsangehörige erledigen: Putzen, kochen, Kinder betreuen etc.
Könnte dies auch auf mein Einzelnunternehmen angewendet werden? Nein.

Re: Ehepartner als Minijober anstellen (nebenberuflich)

Verfasst: 5. Nov 2019, 17:18
von clemy
Ja, natürlich. Wo ist das Problem? Sie wollten doch die Aufwendungen des Unternehmens erhöhen - dazu gehören natürlich auch die Lohnnebenkosten.
Genau die Aufwendung möchte ich erhöhen, aber dabei so wenig wie eben möglich an staatlichen Abgaben haben. Was am Ende zählt, ist das Geld was im Haushalt bleibt. Diese Marge wäre ohne die staatlichen Abgaben von fast 150€ natürlich höher.

Re: Ehepartner als Minijober anstellen (nebenberuflich)

Verfasst: 5. Nov 2019, 17:27
von muemmel
Die eigene Frau als Haushaltshilfe wäre übrigens steuerlich nicht absetzbar: https://www.imacc.de/haushaltsnahe-dienstleistungen/#tipp-so-stellen-sie-ihre-verwandten-als-haushaltshilfe-ein

Re: Ehepartner als Minijober anstellen (nebenberuflich)

Verfasst: 5. Nov 2019, 17:29
von clemy
muemmel hat geschrieben: 5. Nov 2019, 17:27 Die eigene Frau als Haushaltshilfe wäre übrigens steuerlich nicht absetzbar: https://www.imacc.de/haushaltsnahe-dienstleistungen/#tipp-so-stellen-sie-ihre-verwandten-als-haushaltshilfe-ein
super danke für die Info. Wäre auch irgendwie kurios :D
Dann bestünde also nur die Möglichkeit als gewerblicher Minijober wohingegen dort alle Abgaben gezahlt werden müssten (ca. 150€ bei 450€ im MInat)

Re: Ehepartner als Minijober anstellen (nebenberuflich)

Verfasst: 6. Nov 2019, 09:19
von taxpert
Verträge zwischen nahen Angehörigen stehen immer im Fokus der Prüfung durch die Finanzverwaltung! Ein solcher Vertrag muss daher zum einen zu 110% so "gelebt" werden, wie er mit einem fremden Dritten geschlossen und ausgeführt worden wäre! Also schriftlicher Vertrag, tatsächliche unbare Zahlung des Lohnes, ständiges Führen entsprechender Stundenaufzeichnungen (interessieren auch den Zoll!) und natürlich, dass der Angehörige auch tatsächlich die Tätigkeiten (nachweisbar!) ausführt.

Daneben wird so ein Vertrag -der natürlich zivilrechtlich für beide Seiten verbindlich ist!- steuerlich nur anerkannt, wenn für eben diese Arbeiten ansonsten tatsächlich auch ein fremder Dritter angestellt worden wäre! Ansonsten würde der Vertrag unter §42 AO fallen.

taxpert

Re: Ehepartner als Minijober anstellen (nebenberuflich)

Verfasst: 6. Nov 2019, 10:16
von clemy
taxpert hat geschrieben: 6. Nov 2019, 09:19 Verträge zwischen nahen Angehörigen stehen immer im Fokus der Prüfung durch die Finanzverwaltung! Ein solcher Vertrag muss daher zum einen zu 110% so "gelebt" werden, wie er mit einem fremden Dritten geschlossen und ausgeführt worden wäre! Also schriftlicher Vertrag, tatsächliche unbare Zahlung des Lohnes, ständiges Führen entsprechender Stundenaufzeichnungen (interessieren auch den Zoll!) und natürlich, dass der Angehörige auch tatsächlich die Tätigkeiten (nachweisbar!) ausführt.

Daneben wird so ein Vertrag -der natürlich zivilrechtlich für beide Seiten verbindlich ist!- steuerlich nur anerkannt, wenn für eben diese Arbeiten ansonsten tatsächlich auch ein fremder Dritter angestellt worden wäre! Ansonsten würde der Vertrag unter §42 AO fallen.

taxpert
Vielen Dank für diese sehr ausführliche Antwort.