Hallo,
weiß jemand wieviele Betriebsveranstaltungen man pro Jahr nach Steuer- und Sozialversicherungsrecht als solche anerkannt bekommt
Danke im Voraus
Rumpelstilz
Betriebsveranstaltungen
Re: Betriebsveranstaltungen
Hallöchen...
Für die Häufigkeit von Betriebsveranstaltungen gilt, dass sie nicht mehr als zweimal pro Kalenderjahr stattfinden dürfen.
Soweit die Zuwendung für den einzelnen Arbeitnehmer 110 EUR nicht übersteigen bleibt es Steuer-und Sozialversicherung frei.
Wird dieser Betrag überschritten, gehört nicht nur der übersteigende Betrag, sondern der Gesamtbetrag zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt.
Für die Häufigkeit von Betriebsveranstaltungen gilt, dass sie nicht mehr als zweimal pro Kalenderjahr stattfinden dürfen.
Soweit die Zuwendung für den einzelnen Arbeitnehmer 110 EUR nicht übersteigen bleibt es Steuer-und Sozialversicherung frei.
Wird dieser Betrag überschritten, gehört nicht nur der übersteigende Betrag, sondern der Gesamtbetrag zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt.