Rechnung nach Gewerbeauflösung für Kommissionsware

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Pflocko
Beiträge: 2
Registriert: 30. Jan 2018, 14:32

Rechnung nach Gewerbeauflösung für Kommissionsware

Beitrag von Pflocko »

Hallo zusammen,

ich habe zum 31.12.2017 mein Nebengewerbe als Fotograf mit Kleinunternehmerregelung (kein Vorsteuerabzug) aufgelöst.
Nun steht aber noch Kommissionsware aus, nämlich ein Jahreskalender, den ich letztes Jahr mehreren Buchhandlungen gebracht habe. Die Rechnungen
können natürlich erst jetzt geschrieben werden, jedoch existiert ja mein Geschäft nicht mehr.
Kann ich das Rechnungsdatum oder Leistungsdatum auf 31.12.2017 datieren?
Wenn nicht, welche Möglichkeit habe ich trotzdem, um noch an mein Geld zu kommen. Die Buchhandlung will natürlich eine Rechnung.

Vielen Dank und Gruß
Florian
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Rechnung nach Gewerbeauflösung für Kommissionsware

Beitrag von Severina »

Das Stichwort heißt 'Aufgabebilanz':

Mit der Betriebsaufgabe müssen alle betrieblichen Wirtschaftsgüter, die am 31.12.2017 noch da (=nicht verkauft) sind,
in das Privatvermögen überführt und alle Forderungen und Verbindlichkeiten erfasst werden.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Rechnung nach Gewerbeauflösung für Kommissionsware

Beitrag von schlauelia »

danach wurde doch nicht gefragt, sondern nach der Rechnungsstellung.

Erstellen Sie eine Rechnung 1.2.2018/31.12.2017 und dokumentieren damit, dass das eine betriebliche Re ist, die noch ins alte Jahr gehört und erfassen Sie dann nach Zahlungseingang in 2017 ( ob Sie nun eine Schlussbilanz machen oder eher eine erweiterte EÜR unter Einbeziehung der Forderungen/Verb. per 431.12.2017 ist mE egal).

Lia
Pflocko
Beiträge: 2
Registriert: 30. Jan 2018, 14:32

Re: Rechnung nach Gewerbeauflösung für Kommissionsware

Beitrag von Pflocko »

Vielen Dank Lia für Ihre Antwort.
Meinen Sie mit "1.2.2018/31.12.2017" dass R-Datum 1.2.18 und Leistungsdatum 31.12.2017 ist?
Und meinen Sie mit "dokumentieren damit" dass ich nicht irgend eine Art Notiz hinzu fügen muss sondern dass durch die unterschiedlichen Daten, eines im neuen und eines im alten Jahr ohnehin hervorgeht, wie es gemeint ist? Sprich der Finanzbeamte sieht im Zweifel ja die Zusammenhänge, Betrieb wurde im alten Jahr aufgegeben und entsprechend dem Sachverhalt wurde auch diese Rechnung auf das alte Jahr datiert? Oder brauchen Finanzbeamte da noch extra einen Hinweis oder Ähnliches?
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