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Reisekosten für Arbeitnehmer

Verfasst: 15. Okt 2017, 11:30
von TomSteuer
Hallo,
ich bin als Buchhalter eines mittelständigen Unternehmens tätig.
Unsere Mitarbeiter erhalten keinen Verpflegungsmehraufwand.
Ich bekomme die Reisekostenabrechnung von den Mitarbeiten
in "korrekter" Form. Dabei geben die Mitarbeiter alle Kosten, die
ihnen entstehen an.
Beispiel:
Fahrt von Stuttgart nach Ulm - Treffen mit Kunden (08:00 Uhr bis 17:00 Uhr)
4,20 Brötchen und Kaffee beim Bäcker (Kassenbon)
35,80 Bewirtung Geschäftsessen mit den Kunden
4,70 Brötchen und Kaffee bei Autobahnraststätte (Kassenbon)
4,20 Brötchen und Getränk (Kassenbon)

So weit, so gut. Für alle Ausgaben gibt es Belege. Nun übersteigen jedoch die
Ausgaben (ohne Bewirtung) die 12,00 € VMA, die der Mitarbeiter ja bekommen könnte.

Der Arbeitgeber erstattet den kompletten Betrag dem Arbeitnehmer (13,10 € + 35,80 €),

Die 35,80 € verbuche ich als Bewirtungskosten. Aber wie verbuche ich die 13,10 € korrekt?

Muss das über den Lohn versteuert werden? Wenn ja, in welcher Höhe?
Kann ich die Vorsteuer aus allen Belegen ziehen?

Vielen Dank für ihre Hilfe.

Re: Reisekosten für Arbeitnehmer

Verfasst: 5. Nov 2017, 10:46
von irinka
4140 Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei (SKR 03)
6130 Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei (SKR 04)

Also:
13,10 € # 4140 an # 1200 Bank (SKR 03)
oder

13,10 € # 6130 an # 1800 Bank (SKR 04)

Bitte entsprechende VSt 7% oder 19% nicht vergessen.