Wie buchen oder berechnen?

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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CEBiBuBerlin
Beiträge: 1
Registriert: 26. Feb 2010, 14:38

Wie buchen oder berechnen?

Beitrag von CEBiBuBerlin »

Hallo liebe Gemeinde und Berater,

ich habe ein Problem, auf das ich bei einigen ansässigen Steurberatern keine Antwort bekommen habe.
Vielleicht habt Ihr hier einen kleine Rat für mich?
Es geht um folgende Problemstellung:

Im Jahre 2006 und 2007 war ich Geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH.
Diese musste ich in 2007 zur Insolvenz anmelden.
Aus der GF Haftung und den nicht abgeführten AN- SV- Anteilen muss ich nun ca. 100`TEUR zurückzahlen. Eine Insolvenz kommt nicht in Frage, da Raten- und Vergleichzahlung laufen.
Ich beziehe zurzeit seit 2008 Hartz IV und habe mich in 2009 selbständig gemacht. Nun verdiene ich wieder Geld und kann auch die Verpflichtungen begleichen.
Ein Großteil meines Verdienstes geht aber für die Schulden aus 2007 drauf, so dass zum Teil nichts mehr zum Leben bleibt und ich auf das SGB II angewiesen bin.

Meine Frage: Kann ich die SChulden, die ich mit dem jetzt verdienten Geld bezahle auch als Ausgaben buchen? Denn ich mache zwar Umsatz- den Gewinn muss ich aber in die Schulden stecken. Kann oder darf ich das überhaupt?

Mein logischer Verstand meint, "ja, klar- denn das sind Schulden aus Gewerbebetrieb- und genau dafür gehen diese wieder drauf", aber was sagt das Jobcenter bzw. das Finanzamt dazu? Denn ich muss ja immer für das Jobcenter eine 6 Monatige Erklärung über meine Einnahmen und Ausgaben machen.

Nun steht die nächste Erklärung an, ich habe ca. 25´TEUR Einnahmen, und 12´TEUR Ausgaben- das Jobcenter hätte theoretisch das Recht, alles zurück zu verlangen, da ich gem. EIn- und Ausgaben ein Plus von 13´TEUR habe, jedoch habe ich für eben diese Schulden (Verbindlichkeiten) i.H.v. ca. nun noch 70´TEUR.
Die 13 sind eben für diese drauf gegangen.

Ich weiss nicht, ob ich micht verständlich genug ausdrücken konnte, ich hoffe SIe haben Anliegen einigermaßen verstanden. Ich würde mich sehr über eine Lösung, vorallem eine für mich Positive freuen, denn ich stecke nicht meinen Kopf in den Sand- sondern zahle meine Schulden mit Schweiss und harter Arbeit!
taxwoman
Beiträge: 344
Registriert: 5. Sep 2008, 14:09

Re: Wie buchen oder berechnen?

Beitrag von taxwoman »

Die schulden die du hattest , hast schon einmal als Ausgaben geltend gemacht. Deswegen kannst jetzt nicht nochmal geltend machen!
ruepel
Beiträge: 135
Registriert: 23. Jul 2010, 19:18

Re: Wie buchen oder berechnen?

Beitrag von ruepel »

Hallo,

nicht ganz richtig was Taxwomen da von sich gibt. Wenn die GmbH im Zuge der Insolvenz einen ordentlichen Jahresabschlus erstellt hat, und dieser beim Finanzamt eingereicht worden ist, dann muss es darüber einen Bescheid geben. Insbesondere einen Haftungsbescheid für die nicht gezahlten Beiträge zur gesetzlichen SV der Arbeitnehmer.

Dieser Verlust ließe sich dann über § 10d EStG vortragen. Damit würde Dir für die jetzige Tätigkeit durch den Verlustvortrag die Steuer ersparrt bleiben.

Gruß
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