Hallo zusammen,
ab 01.03.2014 habe ich eine GmbH mit 51% als Gesellschafter & bin GF.
Im Vorlauf hatte ich ja schon Kosten gehabt wie Fahrtkosten, Anwaltskosten, Schreibwaren, Stammkapitaleinlagen usw.
Da die GmbH aber erst ab den 01.03.2014 steht, kann ich diese Kosten dann noch nachträglich verbuchen? Einfach auf den 01.03.?
Es geht hier ja auch um den Vorsteuerabzug.
Vielen Dank für Tipps.