Rückstellung

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Rudolf
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Registriert: 27. Mär 2012, 21:04

Rückstellung

Beitrag von Rudolf »

Im Jahre 2010 wurde eine Rückstellung für Jahresabschlusserstellung in Höhe von 5.000 € gebildet. 2011 erfolgte in Höhe der vorgelegten RG v. 30.04. 2011 über 3.500 € eine Buchung der Inanspruchnahme. Im März 2012 ist der Abschluss 2010 noch nicht endgültig erstellt. Es steht aber schon jetzt fest, dass nur noch Aufwendungen in Höhe von 500 € entstehen werden. D.h. die 2010 eingestellte Rückstellung ist nach heutiger Erkenntnis 1000 € zu hoch. Wird die Rückstellung in Höhe dieses Betrages nun noch zum 31.12.2010 (da dieser Abschluss ja noch nicht erstellt ist) oder erst im Jahre 2012 erfolgswirksam aufgelöst?

Danke für Antworten

Rudolf
SiegesRitter
Beiträge: 131
Registriert: 11. Apr 2010, 23:53

Re: Rückstellung

Beitrag von SiegesRitter »

nach meiner Auffassung mit Erlangung der Erkenntnis. Wenn also Umstände bei der Bilanzaufstellung darauf schließen lassen, dass die Rückstellung zu hoch gebildet worden ist, so ist diese auch bereits zu diesem Zeitpunkt gewinnerhöhend auszubuchen.....aber bin nur Laie
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