Dienstwagen für kurzfristig Beschäftigten

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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bern_muc
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Registriert: 11. Okt 2011, 06:07

Dienstwagen für kurzfristig Beschäftigten

Beitrag von bern_muc »

Hallo!

Ich habe einen kurzfristig Beschäftigten von 01.09.2011 bis 31.08.2012 mit max. 50 Arbeitstagen angestellt.

Die Frage ist nun, ob ich dem auch einen neu zu leasenden Dienstwagen zur Verfügung stellen und mit der 1%-Regel abrechnen kann. Die 400-€-Grenze wäre nicht das Problem, da diese ja bei der kurzfristigen Beschäftigung nicht greift.

Da der kurzfristig Beschäftigte Rentner ist und nur knapp über dem Freibetrag liegt, wäre dies für den auch steuerlich interessant.

Weitere Frage stellt sich, was dann ab 09/2012 passiert, wenn das Beschäftigungsverhältnis endet (zumindest für die vorgeschriebenen 2 Monate)? Kann das Auto trotzdem im Betriebsvermögen bleiben und z.B. von mir oder anderen Personen genutzt werden (ist dann Fahrtenbuch notwendig?)

Vielen Dank für Ihre Ratschläge!
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