Ich betreibe jeweils als Einzelunternehmer 2 Kleingewerbe, A und B . Auf A habe ich meinen (zu 50% gewerblich genutzten) PKW laufen.
Dieser ist mittlerweile komplett abgeschrieben.
Gewerbe A möchte ich nun abmelden und den PKW in diesem Zuge auf das Gewerbe B übertragen.
Da der PKW einen Buchwert von Null hat, ist es korrekt, dass ich den PKW entsprechend für Null Euro von A nach B übertragen kann, d.h. ich ihn als Anlagevermögensposten mit Wert von Null (bzw. 1 € Erinnerungswert) in Gewerbe B aufnehmen muß.
Diese Übertragen würde ich dann lediglich noch formlos in einem Schreiben (für die Schublade bzw. eine zukünftige Steuerprüfung) festhalten? - oder muß das FA darüber schriftlich informiert werden.
Wäre für einen Tipp sehr dankbar.
Beste Dank im voraus
Thorsten
unentgeltliche Übertragung von Betriebsvermögen von Kleingewerbe A auf B
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