Stiller Gesellschafter

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Lennart0907
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Registriert: 22. Nov 2020, 10:19

Stiller Gesellschafter

Beitrag von Lennart0907 »

Schönen guten Tag an alle Forumsmitglieder:

Wir haben ein Handwerksunternehmen mit rechtform Einzelunternehmen gegründet und wollen nun einen stillen Gesellschafter aufnehmen. Dabei haben sich viele Fragen gesammelt die ich hier einfach mal in der Raum werfen möchte.

1. Ein Stiller Gesellschafter in einem Einzelunternehmen ist erlaubt, oder?
2. Darf der Stille Gesellschafter angestellter des Einzelunternehmens sein?
3. Darf der Stille Gesellschafter (Selbständiger Berater) als bezahlter Berater von unserem Einzelunternehmen Aufträge bekommen?
4. Benötigt ein Stiller Gesellschafter und der damit verbundene Vertrag eine Eintragung bei irgendwelchen Ämtern oder Registern und muss er notariell beglaubigt werden?

5. Die Einlage des Stillen Gesellschafters wird schon Anfangs in voller Höhe erbracht, deswegen werden weitere Gewinnanteile aufs Darlehnskonto gebucht. Der monatliche Vorauszahlungsbetrag von Gewinn des Stillen Gesellschafters beträgt 700€. Das Darlehnskonto wird mit 15% p.a. verzinst.
-Die Berechnung der Zinsen des Darlehnskontos:
-Wird das Saldo des Darlehnskontos monatlich verzinst, wenn die 700€ nicht ausgezahlt werden, oder wird das Saldo des Darlehnskontos nur am Ende des
Geschäftsjahres unter Berücksichtigung des Jahresabschlusses verzinst?
-Sind die Zinsen die an den Stillen Gesellschafter ausgezahlt werden, steuerlich gewinnmindernd anzusetzen?



Vielen Dank für euer Interesse und noch viel Spaß im Forum.

Mit freundlichen Grüßen,
Lennart
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