Muss ein Unternehmen bei Rechnungen an Privatkunden die vollständigen Adressen derer auf der Rechnung versehen?
Stimmt es, dass ohne Adressen der Privatkunden das Finanzamt die Rechnungen nicht bearbeiten kann?
Ich freue mich über Antworten.
Rechnungen an Privatkunden schrieben
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Re: Rechnungen an Privatkunden schrieben
Inwieweit soll das Finanzamt denn die Rechnungen "bearbeiten"?
Eine ordnungsgemäße Rechnung i.S. des § 14 UStG muss tatsächlich den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Kunden enthalten.
Ob überhaupt eine Rechnung i.S. des § 14 UStG ausgestellt werden muss, ist ebenda nachzulesen.
Eine ordnungsgemäße Rechnung i.S. des § 14 UStG muss tatsächlich den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Kunden enthalten.
Ob überhaupt eine Rechnung i.S. des § 14 UStG ausgestellt werden muss, ist ebenda nachzulesen.
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Re: Rechnungen an Privatkunden schrieben
Es ist fuer die Steuererklaerung und Umsatzsteuervoranmeldung.
Es gibt jetzt 150 Rechnungen die wir faelschlicherweise ohne Adresse der Kunden erstellt haben. Erkennt das Finanzamt diese gar nicht an?
Es gibt jetzt 150 Rechnungen die wir faelschlicherweise ohne Adresse der Kunden erstellt haben. Erkennt das Finanzamt diese gar nicht an?