Guten Tag zusammen,
ich habe eine etwas komplexere Frage. Zumindest für mich komplex. Ich habe eine UG. Diese schuldet mir vom Vorjahr Geld, dass ich ihr geliehen hab. Im Folgejahr hat diese mir allerdings einen Kredit gewährt.
Wie verbuche ich das jetzt richtig in SKR 03? Kann ich einfach Verrechnungskonten anlegen und das dann gegenseitig verbuchen? Wenn ja, welche Konten wären das?
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir dabei jemand behilflich sein könnte,
Lieber Gruß
Nici
Gesellschafter Geschäftsführer Darlehen Verrechnungskonten
Re: Gesellschafter Geschäftsführer Darlehen Verrechnungskonten
Bei gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten sollte eine schriftliche Vereinbarung über eine Aufrechnung (§ 387 BGB) verfasst werden.
Re: Gesellschafter Geschäftsführer Darlehen Verrechnungskonten
Du meinst quasi das mit in den Darlehensvertrag zu bringen? Daran dachte ich auch schon. Ich bin aber grad noch dabei, die genauen Summen auszurechnen. Die erste Leihung wurde privat der Firma gegeben. Im neuen Jahr wurde dann Geld der Firma genommen, allerdings wurde dann auch wieder ein Darlehen bei der Bank privat, aber für die Firma aufgenommen.