Pensionszusage/Direktzusage GmbH

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Captain Hero
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Pensionszusage/Direktzusage GmbH

Beitrag von Captain Hero »

Ein freundliches Hallo in die Runde!

Mich interessieren brennend einige Fragen zum Thema Pensions-/Direktzusage bei einer GmbH.

1. Ist eine Pensionszusage bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer (100% Gesellschafter) überhaupt möglich? Falls ja, welche besonderen Vorgaben sind zu erfüllen.

2. Welche Möglichkeiten gibt es, damit die Pensionszusage nicht als Rückstellung in der Bilanz auftaucht? Hier weiß ich, dass man es über einen Versicherungsabschluss umgehen kann, aber das wird auf Dauer zu teuer mit den Beiträgen.

3. Muss beim Eintritt in den Ruhestand das Vermögen verrentet werden? Oder geht auch eine Kapitalauszahlung bzw. sind flexible Entnahmen möglich, um das Vermögen weiterhin kapitalmarktnah anlegen zu können?

Ich freue mich auf die Antwort. Besten Dank im Voraus!
taxpert
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Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Pensionszusage/Direktzusage GmbH

Beitrag von taxpert »

Captain Hero hat geschrieben: 1. Ist eine Pensionszusage bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer (100% Gesellschafter) überhaupt möglich? Falls ja, welche besonderen Vorgaben sind zu erfüllen.
In D herrscht Vertragsfreiheit! Daher kann auch die GmbH mit dem Geser-GeFü jeden Vertrag schließen, den sie möchte! Was steuerlich zu berücksichtigen ist, erfährt - am besten BEVOR man den Vertrag macht!- von seinem StB, den man für die GmbH sicherlich hat!
Captain Hero hat geschrieben: 2. Welche Möglichkeiten gibt es, damit die Pensionszusage nicht als Rückstellung in der Bilanz auftaucht? Hier weiß ich, dass man es über einen Versicherungsabschluss umgehen kann, aber das wird auf Dauer zu teuer mit den Beiträgen.
Keine, denn die GmbH darf sich handelsrechtlich nun einmal nicht reicher machen als sie ist! Und die Pensionsverpflichtung besteht doch! Auch durch die Absicherung durch eine entsprechende Versicherung lässt sich das nicht „umgehen“, denn die Forderung gegen die Versicherung wäre als Aktiva auszuweisen. Aktiva und Passiva dürfen handelsrechtlich nicht mit einander verrechnet werden, sondern müssen jeweils einzeln ausgewiesen werden!
Captain Hero hat geschrieben: 3. Muss beim Eintritt in den Ruhestand das Vermögen verrentet werden? Oder geht auch eine Kapitalauszahlung bzw. sind flexible Entnahmen möglich, um das Vermögen weiterhin kapitalmarktnah anlegen zu können?
Auch hier gilt: Es herrscht Vertragsfreiheit und zu den steuerlichen Auswirkungen fragt man seinen StB!

taxpert
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Taxman, The Beatles, Album Revolver
Captain Hero
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Re: Pensionszusage/Direktzusage GmbH

Beitrag von Captain Hero »

Vielen Dank für deine Antworten!
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