Kunde wirbt Kunde

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Autovermieter
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Registriert: 8. Feb 2018, 09:57

Kunde wirbt Kunde

Beitrag von Autovermieter »

Moin zusammen :)

ich hab eine Autovermietungsagentur (Franchise, größere Kette). Wir arbeiten auf Provisionsbasis / Umsatzbeteiligung. Buchhalterisch buchen wir mit SKR40.

Nun wollten wir bisschen den Vertrieb ankurbeln und haben eine "Kunde wirbt Kunde"-Aktion geworben.
Einfaches Prinzip: Bringt ein Kunde einen anderen Kunden und es kommt zur einer Anmietung, dann kriegt der Werber-Kunde 30,- € in bar ausgezahlt.

Nun zum buchhalterischen Dschungel:
1. Wir stellen eine Gutschrift aus.
2. Die Daten werden von einem amtlichen Ausweis übernommen aber es werden keine Kopien o. Ä. gemacht.
3. Auf der Gutschrift ist keine MwSt. ausgewiesen.
4. Die Gutschrift enthält den Hinweistext: "Bitte geben Sie diese Einnahme als "Sonstige Erträge" gemäß § 22 Nr. 3 EStG in Ihrer Einkommensteuererklärung an."
5. Verbucht wird das unter SKR40 "6770 - Verkaufsprovision".

Ich hoffe soweit, dass alles in steuerrechtlich in Ordnung ist.

Nun zu den Sachen die mich zum Grübeln bringen:

Wir haben einen Kunden, der die Sache inzwischen ein bisschen überstrapaziert. Er bringt im Monat zirka 15 - 20 Kunden und erhält im Durchschnitt 525,- € im Monat (!) an Provision von uns ausgeschüttet.
Der Kunde ist eine Privatperson. Der Kunde dürfte laut § 22 Nr. 3 EStG einen steuerfreien Betrag von ca. 256 € im Jahr (!) haben und müsste theoretisch den Übertrag versteuern. Ob er die Einkünfte überhaupt angibt oder nicht, dass können wir selbstverständlich nicht nachvollziehen (Ich gehe aber mal davon aus, dass er es wie die meisten Privatpersonen nicht macht.). Wir geben die Gutschriften natürlich in unserer Buchhaltung an.

Nun ist hier meine Frage: Ist das schon ein Dienstverhältnis? Die Gesetzgebung ist hier schwammig: Gelegentliche und nicht mit großer Arbeit verbundene Tätigkeiten gelten nicht als Dienstverhältnis.

Abschließend noch ein andere Fall: Mit einem anderen Kunden, der ebenfalls bei uns zirka 20 Autos im Monat anmietet, haben wir eine andere Vereinbarung getroffen. Er kriegt einen Nachlass auf seine Anmietungen, im Sinne von "Kunde wirbt sich selbst". Hier kommt ebenfalls eine Gutschrift zum Einsatz. Wieso keine Richtungskorrekturen mit einem Rabatt? Weil die Rechnungen für die Anmietungen von dem Franchisegeber ausgestellt werden. Wir geben Ihn technisch gesehen etwas von unserer Provision als Rabatt ab.

Meine Frage hierzu: Passt das Ganze so? Denn hier findet ja offensichtlich kein Dienstverhältnis statt und ich durfte mir doch wenigstens in diesem Fall keine Sorgen machen oder? Selbst in der großen Stückzahl nicht.


Vielen Dank vorab für eure Hilfen.

VG,
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schlauelia
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Re: Kunde wirbt Kunde

Beitrag von schlauelia »

was sagt denn Ihr Steuerberater dazu?

Auf einer Gutschrift müssen alle Daten der Werbers stehen: Name, Adresse - Sie könnten ihn auch nach seiner St-Nr. fragen als Dauerwerber!
Was heißt "amtlicher Ausweis"? Machen Sie beim nächsten Mal eine Kopie seines Personalausweises. Merkwürdig ist das schon, dass er so viele Kunden wirbt, aber Sie sind nicht verantwortlich, ob er die Einnahmen versteuert oder nicht. Bei Barzahlungen erhalten Sie immer eine leserliche Unterschrift?? Und wenn Sie ihm anbieten, das Geld zu überweisen?

Frage 3: das ist auch richtig, wenn Sie nicht genau wissen, ob der Werber ust-pflichtig ist!

Frage 4: wie kommen Sie darauf? Hat Ihnen jemand diesen Tipp gegeben? Es könnte ja auch sein, dass der Werber dies "beruflich" macht, dann wären es Einnahmen aus Gewerbebetrieb.

Wenn Sie durch die Werber deutlich mehr Anmietungen haben als sonst, ist doch gut, oder Sie erhöhen Ihre Mietpreise zur Deckung der Werbeprämien?
Der Werber bekommt Bargeld? Das bedeutet, er erschient jedes Mal ihn Ihrem Geschäft dafür?

Lia
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