Gewinnermittlung

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Ferdinand K.
Beiträge: 19
Registriert: 25. Aug 2008, 07:54

Gewinnermittlung

Beitrag von Ferdinand K. »

Grüß Euch,

weiß jemand, unter welchen Umständen die Gewinnermittlung mittels EÜR für Gewerbetreibende möglich ist?

Danke im Voraus
Ferdinand
krümmel
Beiträge: 121
Registriert: 24. Sep 2008, 14:13
Wohnort: Köln

Re: Gewinnermittlung

Beitrag von krümmel »

Hallo, :D

wer zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung berechtigt ist, bestimmt sich nach § 140 AO. :D

Wer& Voraussetzungen (Werte gelten ab 1.1.2004)
Land- und Forstwirte: mit Umsätzen bis 350.000 EUR, Gewinn bis 30.000EUR
und Wirtschaftswert der Flächen bis 25.000 EUR.

Gewerbetreibende:
mit Umsätzen bis 350.000 EUR und Gewinn bis 30.000 EUR.

Selbstständig Tätige: Alle Freiberufler, Testamentsvollstrecker und Aufsichtsräte
können - unabhängig von Umsatz und Gewinn - die EÜR
anwenden.
Personengesellschaften: können den Gewinn nach EÜR ermitteln, sofern sie
Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen und unterhalb der
o.g. Umsatz- und Gewinngrenzen liegen (350.000 EUR und
30.0000 EUR). Gehören alle Gesellschafter der
Berufsgruppe der selbstständig Tätigen an und erzielt die
Gesellschaft selbst Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit,
kann immer die EÜR als Gewinnermittlung gewählt werden,
unabhängig von der Höhe des Umsatzes oder des Gewinns.

Kapitalgesellschaften: sind i.d.R. buchführungspflichtig und von der Aufwendung
der EÜR ausgeschlossen. Nur nicht buchführungspflichtige
z.B. steuerbegünstigte Körperschaften, Vermögensmassen
oder Personenvereinigungen können die EÜR wählen.

Die Umsatzgrenze (350.000 EUR) im Sinne des § 140 AO wird wie folgt ermittelt: :idea:
Umsatzsteuerpflichtige Umsätze
+ umsatzsteuerfreie Umsätze
- Umsätze für Kreditvermittlung, -verwaltung und Sicherheiten
- Grunderwerbsumsätze
- Versicherungsumsätze
= Umsätze
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