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Übernahme von Privateigentum in Betriebsvermögen

Verfasst: 28. Apr 2019, 17:51
von paraguayo
Hallo,

ich hoffe, ich bin hier im richtigen Forum. Nun zu meiner Frage:

Ich habe ein Kleinunternehmen im Nebenerwerb. In diesem mache ich Werbung für andere Unternehmen mit Hilfe einer "speziellen" Fahrzeugwerbung an einem vollverkleideten Fahrrad.
Kann ich das Fahrzeug, das mir vorher privat gehörte, in das Betriebsvermögen und als allgemein verwendbare Anlagegüter nach AfA-Tabelle AV 4.2.2 über 7 Jahre abschreiben?

Vielen Dank für eine Antwort

Re: Übernahme von Privateigentum in Betriebsvermögen

Verfasst: 28. Apr 2019, 18:42
von Severina
Gute Frage. Ein Wirtschaftsgut kann in das BV eingelegt werden, wenn es zu mindestens 10 % betrieblich genutzt wird, es muss eingelegt werden, wenn es zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird. Fragt sich nur, wie man die betriebliche Nutzung bewertet, wenn man mit einem Fahrrad mit Werbeflächen nur für private Zwecke herumfährt...

Re: Übernahme von Privateigentum in Betriebsvermögen

Verfasst: 28. Apr 2019, 19:52
von paraguayo
ja,

andererseits ist ja jede Fahrt mit dem Werbezweck untrennbar verbunden

Gruß