Bagatell-Grenze in der EÜR?

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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karoku
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Bagatell-Grenze in der EÜR?

Beitrag von karoku »

Hallo,

ich habe ein Kleingewerbe angemeldet (ich verkaufe Designs auf Print-on-Demand Websiten). Im Grunde läuft das von alleine, dafür kommt nur sehr wenig dabei heraus (2018 Gesamt 500€ Einnahmen)

Nun hatte ich ja auch ein paar Ausgaben und komme im Grunde auf Null heraus. Die nächsten Jahre wird das Ergebnis Richtung 300-500€ Gewinn gehen.

Habt ihr hier Erfahrungswerte wie in Finanzämtern mit einem solchen sprichwörtlichen KLEINgewerbe umgegangen wird? hab mir da schon voll den Kopf gemacht wie ich den Laptop (>410€) einbringe, ob ich den als Anlagevermögen ins Anlagenverzeichnis aufnehmen muss oder einfach als Ausgabe einmalig geltend mache usw.
Ein Bekannter meinte, dass so kleine Erklärungen nicht mal richtig kontrolliert werden würden...

Danke vorab für eure Meinungen :)
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