Hallo liebe Steuerwissenden,
ich mache gerade unsere Steuererklärung 2016 (EÜ)
Wir haben bis 29.02.2016 ein Leasingfahrzeug gehabt, für das wir die monatlichen Leasingraten voll als Geschäftsausgaben abgesetzt haben. Wir haben kein Fahrtenbuch geführt und müssen also die 1% Regelung anwenden. Fahrzeug wurde geschäftlich und privat genutzt.
Das Fahrzeug haben wir dann am 30.03.16 für 3.200 € gekauft.
Ist das jetzt richtig, wenn wir die 1% Methode verwenden, es so zu machen:
8.900 € Listenpreis beim Neukauf (Internetrecherche) * 1% * 10 Monate = 890 € - 20% (=198,00 €) = 712 € als umsatzsteuerpflichtiger Anteil
auf den gehen dann 19 % USt = 712 * 0,19 = 135,28 €, die wir als USt nachentrichten müssen.
1880 Unentgeltliche Wertabgaben: 198,00 € + 712 € + 135,28 = 1.045,28 €
8924 Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt (Kfz-Nutzung): 198,00 €
8921 Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19% USt (Kfz-Nutzung): 712,00 €
2200 Umsatzsteuer 19%: 135,28 €
Ich habe mein (bisheriges) Wissen hier bezogen:
https://www.haufe.de/finance/buchfuehrung-kontierung/private-pkw-nutzung/1-regelung-berechnung-umsatzsteuerpflichtiger-unternehmer_186_410342.html
Ist es richtig, dass wir für die Monate Januar und Februar keine Abschreibung geltend machen können, da es bis zum 29.02.18 ein Leasingfahrzeug war und sich somit die Abschreibung erledigt hat, weil es ja nicht unser Fahrzeug, sondern das der Bank war?
Vielen Dank fürs Lesen, Eindenken und für Eure hilfreichen Antworten...
korrekte Abschreibung Leasingfahrzeug - gekauft im März
korrekte Abschreibung Leasingfahrzeug - gekauft im März
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