Hallo kleeno,
dein Gewinn wird am Ende des Jahres in deiner Einkommensteuererklärung versteuert. Falls du bisher nicht veranlagungspflichtig warst, also noch keine Steuererklärung abgeben musstest, wird sich das nach deiner Gewerbeanmeldung ändern. Das ist auch zunächst dein erster Schritt: Ruf einfach bei der Gewerbemeldestelle deiner Gemeinde an und fordere die nötigen Unterlagen für eine Gewerbeanmeldung an. Fülle diese so gut wie möglich aus und gehe anschließend selber zur Gewerbemeldestelle, um das Formular abzugeben (oder schicke es per Post zurück, wenn du alles ausfüllen konntest). Dort hilft man dir dann beim Füllen der verbleibenden Lücken. Die Gewerbeanmeldung kostet, je nach Gemeinde zwischen 20 – 70 €.
Ein paar Wochen – möglicherweise erst nach einem Monat – erhältst du dann vom Finanzamt Post. Sie schicken dir einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Diesen füllst du ebenfalls aus und schickst ihn zurück an das für dich zuständige Finanzamt. Wichtig ist, dass du bei "Angaben zur Gewinnermittlungsart" die "Einnahmenüberschussrechnung" auswählst und bei der Frage zur "Kleinunternehmer-Regelung" ankreuzt von der Regelung Gebrauch machen zu wollen. Hierdurch kannst du dir die weiteren Fragen zur Umsatzsteuerrechtlichen Behandlung deines Unternehmens sparen.
Anschließend heißt es dann für dich sämtliche Belege zu sammeln und deine wirtschaftlichen Ziele zu erreichen. Möglicherweise hast du ja nicht nur Kosten für die Anschaffung, sondern auch noch für Werkzeuge, Telekommunikation, den Verkauf (Versand/Transport zum Käufer?) und vielleicht sogar ein häusliches Arbeitszimmer. Wenn du dann später Geräte verkaufst, stellst du eine Nettorechnung aus und machst einen Verweis auf die Kleinunternehmer-Regelung z. B. "Umsatzsteuerfreie Leistung gemäß § 19 UStG".
Am Ende des Jahres bzw. beim Erstellen deiner Einkommensteuererklärung im Folgejahr stellst du deine Einnahmen deinen Ausgaben in einer Einnahmenüberschussrechnung gegenüber. Wie mein Vorredner schon erklärte muss dafür die elektronische amtliche Vorlage verwendet werden http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Einkommenssteuer/2017-03-30-standardisierte-einnahmenueberschussrechnung-Anlage-EUER.html.
Um grob schätzen zu können, wie sich dein Gewinn auf deine Steuerlast auswirkt, kannst du ja deinen letzten Steuerbescheid aufsuchen (vermutlich 2016) und deinen geschätzten Gewinn auf dein damaliges "zu versteuerndes Einkommen" draufschlagen. Einen Rechner dafür findest du hier: https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/? (Lass dich nicht zu sehr einschüchtern, falls der Betrag größer ist als gedacht, diese Rechnung ist wirklich grob). Solltest du noch keine ESt-Erkl. abgegeben haben, wird es nochmal schwerer zu schätzen, wie es sich auswirken wird.
Unterm Jahr wird dir mehr Geld zur Verfügung stehen und deine Steuerlast für dein Nebengewerbe fällt nur jährlich an. Überlege dir auf jeden Fall noch weitere Ausgaben als nur die Anschaffungskosten
Beste Grüße