Korrektur Einkommenssteuererklärung, rückwirkende Umsatzsteuereinstufung

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Paula
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Re: Korrektur Einkommenssteuererklärung, rückwirkende Umsatzsteuereinstufung

Beitrag von Paula »

Das heißt dann Ihrer Meinung nach nichts bei vereinahmter Umsatzsteuer eintragen im betreffenden Jahr obwohl umsatzsteuerpflichtiges Einkommen eingetragen, sondern so wie tatsächlich Vereinahmt (bekommen) das Jahr drauf?
Paula
Beiträge: 9
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Re: Korrektur Einkommenssteuererklärung, rückwirkende Umsatzsteuereinstufung

Beitrag von Paula »

...auch dann ist mir noch unklar wo genau in der EÜR ich die Nachzahlung der Auftraggeber der Umsatzsteuer der Vorjahre eintrage, dass es denn Gewinn beeinflusst klar, aber ich meine ohne dass die Umsatzsteuer noch mal verteuert werden würde, wird es dann bei nicht umsatzsteuerpflichtiges Einkommen eingetragen? oder woanders?
Severina
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Re: Korrektur Einkommenssteuererklärung, rückwirkende Umsatzsteuereinstufung

Beitrag von Severina »

Bei der Einnahme - Überschuss - Rechnung gehören vereinnahmte Umsatzsteuern und USt- Erstattungen seitens des Finanzamts zu den Betriebseinnahmen und gezahlte Vorsteuer und an das Finanzamt geleistete Umsatzsteuerzahlungen zu den Betriebsausgaben. Da die Umsatzsteuer letztlich einen durchlaufenden Posten darstellt - alles, was Sie einnehmen, müssen Sie an das Finanzamt zahlen, alles, was Sie (betrieblich!) bezahlen, bekommen Sie zurück - gleicht sich das aus - allerdings nicht zwingend im gleichen Jahr!

Kunde zahlt in Jahr 1 1000 € - sie haben 840,34 Netto eingenommen und 159,66 USt, diese müssen Sie abführen. In Jahr 2 (oder3) zahlt Kunde auf Grund korrigierter Rechnung die USt 190 € nach - Sie haben 159,66 netto eingenommen plus 30,34 USt, die Sie auch wieder abführen. Insgesamt haben Sie dann 1000 netto und 190 USt erhalten. Wann das Finanzamt was zu kriegen hat, hängt vom Zahlungszufluss ab.
Paula
Beiträge: 9
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Re: Korrektur Einkommenssteuererklärung, rückwirkende Umsatzsteuereinstufung

Beitrag von Paula »

davon ausgehend, dass da wirklich so sein sollte, paßt es aber auch nicht mit der Einkommenststeuererklärung von 2013 zusammen da war ich noch im Glauben nicht umsatzseuerfplichtig zu sein. Die Umsatzsteuer dafür habe ich rückwirkend abgeführt aber nicht den Einkommensteuerbescheid 2013 geändert, wozu ich auch nicht aufgefordert war vom FA
Aber gut, ich mache das jetzt so, die "Vereinahmung" eintragen wie sie hätte sein sollen bzw dann eben erst mal von Netto runter gerechnet wurde und im Jahr drauf wieder rein gekommemn ist. Der bearbeitende Mitarbeiter wird es letztlich ja sehen an meinen Buchungen oder Historie sozusagen. Vielen Dank
Paula
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Registriert: 24. Jan 2018, 22:02

Re: Korrektur Einkommenssteuererklärung, rückwirkende Umsatzsteuereinstufung

Beitrag von Paula »

Sorry, die Verwirrung geht weiter, wie ist das nun wenn die Umsatzsteuerjahreserklärungen nicht mit den Enkommenststeuererklärungen zusammen passen weil ich die nach vereinbarten Einahmen angegeben habe, sprich so wie es hätte sein sollen...
Damit habe ich mir ja nun selbst viel mehr Druck gemacht als es hätte sein müssen, wenn ich Einnahmen angegeben habe, die ich noch gar nicht hatte. Das heißt In meiner Umsatzsteuererklärung für 2013 hatte ich ca 19 % mehr drin stehen als in der Einkommenststeuererklärung, die ich auch nicht ändern brauchte und für 2014 müsste ich nun einiges weniger angeben an Einnahmen als in der Umsatzsteuererklärung angegeben obwohl er ein Jahr später bekommen. .... aktuell wäre es so, dass ich im letzten Jahr eine kleine Summe von vielleicht 300 Euro mehr angegebn müsste als Umsatz, diese Summer aber schon davor angegeben ha
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