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Umsatzsteuererkärung 2016: ebay und ust-freie Umsätze

Verfasst: 26. Sep 2017, 14:14
von Sylvi-Consult
Hallo,

es geht um die Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2016. Wir sind Gewerbetreibender und machen eine EÜR.

Wir haben dazu zwei Fragen:

1. Wir machen Umsätze in Drittländern (Waren), die umsatzsteuerfrei sind. Werden diese dann in der UR in der Zeile 37 erfaßt?

2. Wir haben Ausgaben für ebay, Google etc. Werden diese dann in der UR in Zeile 22 erfaßt?

Vielen Dank für Rückmeldungen.
Viele Grüsse
Sylvi

Re: Umsatzsteuererkärung 2016: ebay und ust-freie Umsätze

Verfasst: 29. Sep 2017, 20:51
von StephanM
Erst mal, wer ist WIR?
Sofern ein Gewerbe von mindestens zwei Personen geführt wird ist es eine Gesellschaft. Ohne Vertrag und ähnliches bildet sich automatisch eine GbR, sogenannte BGB-GbR.

zu. 1 Ja
zu. 2 Nein, dieses wäre für die Umkehr der Steuerschuldnerschaft, d.h. ebay würde eine Leistung erbringen, Ihnen eine Rechnung ohne USt schreiben und Sie müssten die Umsatzsteuer in Deutschland bezahlen. Vorsteuer (Umsatzsteuer aus Rechnungen von erhaltenen Leistungen) sind in der Zeile 62 der Umsatzsteuererklärung einzutragen.

Re: Umsatzsteuererkärung 2016: ebay und ust-freie Umsätze

Verfasst: 4. Okt 2017, 07:51
von Sylvi-Consult
Vielen herzliche Dank für Ihre Antwort und Ihre Mühen.

WIR ist noch eine alte Angewohnheit ;-) - aber es ist eine Einzelunternehmung.

zu 2.: Entschuldigung, die Frage war nicht genau gestellt. Da ich gewerblich bei ebay (bin als Gewerbetreibende mit Umsatzsteuer-ID gemeldet) verkaufe, bekomme ich in der Tat von ebay Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausgewiesen (Netto). Diese erkläre ich in der Umsatzsteuererklärung zunächst so, wie Sie es beschreiben, folglich: in der Anlage UR Zeile 22.

Gleichzeitig setze ich die Vorsteuer - hier allerdings in Zeile 66 - wieder an.

In der Umsatzsteuervoranmeldung mache ich es genauso.