Seite 1 von 1

Sachbezüge versteuern

Verfasst: 11. Aug 2017, 15:33
von stfn
Hallo,
ich betreibe Online-Marketing (Gewerbebetrieb als Einzelunternehmer angemeldet) und habe 2016 von einem Kunden neben den in Rechnung gestellten Leistungen auch Sachbezüge erhalten, es handelt sich um einen Weinhändler und wir hatten vereinbart, dass ich einen prozentualen Anteil des Rechnungsbetrages zusätzlich als Ware erhalte. Insgesamt habe ich Ware für 425,06€ (VK-Preis im Weinladen) erhalten.

Ich erstelle eine EÜR als Kleinunternehmer. Gebe ich die kompletten 425,06€ als Einnahme an? Oder gibt es hierbei irgendwelche pauschalen Abzüge? (Oder wäre ggf. auch der EK-Preis relevant?)

Vielen Dank schonmal für die Hilfe!