Hallo Foren Team,
wie verhält es sich wenn ein Unternehmer für eine Veranstaltung auf der kostenlose Warenproben (z. B. Wein) abgegeben werden, für die Raummiete, sonstige Bewirtungskosten (z. B. Wasser, Brot etc.) anfallen einen Unkostenbeitrag von seinen Kunden erhebt von sagen wir € 20,- pro Person. Die 20 € decken die Kosten, mehr nicht.
Wie verbucht man dies bzw. muß für die € 20,- pro Person die Umsatzsteuer abgeführt werden?
Vielen Dank vorab - ich freue mich über eine Antwort.
Gruß
Kiki2016
Eintrittsgelder erhalten
Re: Eintrittsgelder erhalten
muß für die € 20,- pro Person die Umsatzsteuer abgeführt werden? Natürlich. Die Vorsteuer für die Raummiete, Wasser, Brot etc. wird man ja wohl auch "mitnehmen" - warum sollten da die Einnahmen umsatzsteuerfrei sein?