Privatentnahme von Anlagevermögen
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Privatentnahme von Anlagevermögen
Hallo. Als selbstständiger Gewerbetreibender nutze ich mein Smartphone sowohl beruflich als auch privat. Die Anschaffungskosten dafür (589,- inkl. MwSt.) möchte ich steuerlich geltend machen. Meine Steuer-Software (WISO Steuer-Sparbuch) bietet die Möglichkeit, das Smartphone als Anlagevermögen für mein Gewerbe anzulegen, jedoch kann ich dabei keine Privatentnahme geltend machen. Wie gehe ich damit um?
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Re: Privatentnahme von Anlagevermögen
Sie müssen 50% als Eigenverbrauch buchen!
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Re: Privatentnahme von Anlagevermögen
Genau das habe ich vor.
Bei normalen Betriebsausgaben kann ich auch stets einen Anteil auf das Sachkonto "Privatentnahme" splitten. Wenn ich mit dem Steuer-Sparbuch jedoch einen Gegenstand als Anlagevermögen anlege (mit Abschreibungstabelle etc.) funktioniert dies nicht. Kennt sich jemand mit der Vorgehensweise im WISO Steuer-Sparbuch aus?
Bei normalen Betriebsausgaben kann ich auch stets einen Anteil auf das Sachkonto "Privatentnahme" splitten. Wenn ich mit dem Steuer-Sparbuch jedoch einen Gegenstand als Anlagevermögen anlege (mit Abschreibungstabelle etc.) funktioniert dies nicht. Kennt sich jemand mit der Vorgehensweise im WISO Steuer-Sparbuch aus?