Neuanschaffung PKW

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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frontloop
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Registriert: 1. Jun 2015, 07:52

Neuanschaffung PKW

Beitrag von frontloop »

Hallo,

ich habe eine Frage zur PKW-Nutzung.

Es soll ein neuer PKW gekauft werden. Nutzung teilweise als Selbstständiger, teilweise privat.

Folgende Randbedingungen (fiktiv, rein zum Rechnen):
Unternehmer mit Vorsteuerabzug und Ist-Versteuerung.

Daten zum PKW bzw. zur Fahrleistung:
Kaufpreis PKW: 15.126 € Netto, 2.874 € USt (19%), also 18.000 € Brutto-Preis.
Verbrauch PKW: 5 Liter/100 km
Benzinpreis: 1,30 €/Liter (brutto, also inkl. 19% USt)
Steuer/Versicherung: 300 € / Jahr (keine Umsatzsteuer)
Werkstattkosten etc: 500 €/Jahr (brutto)
Fahrleistung: 15.000 km privat, 5.000 km Beruflich. Also 20.000 km Gesamt bei 25% dienstlicher Nutzung.
Benzinkosten: 20.000 km * 5 liter/100km * 1,30 €/Liter = 1.300 €

Bei 25% beruflicher Nutzung habe ich ja die Wahlmöglichkeit den PKW im Privatvermögen oder im Betriebsvermögen aufzunehmen. Die 1%-Methode ist grundsätzlich nicht möglich.

Bei PKW im Privatvermögen:
Ich ermittle meine effektiven Fahrtkosten pro km.
Dazu nehme ich:
Afa (18.000 € auf 6 Jahre) = 3.000 €
Benzinkosten: 1.300 €
Werkstatt etc: 500 €
Steuer/Versicherung: 300 €

Gesamtkosten also: 5.100 €. Macht bei 20.000 km Kosten von 0,26 €/km.
Da 0,26 €/km geringer sind als die 0,30 €/km, die ich geltend machen darf, notiere ich meine Auswärtstätigkeiten in einer Excel-Liste und setze dann in der EÜR 5.000 km zu je 0,30 €, also insgesamt 1.500 € als Betriebsausgaben an.
Ein Fahrtenbuch muss ich hierfür nicht führen, oder?

Ausblick: Im 7. Jahr ist der PKW abgeschrieben, also sinken meine Fahrtkosten von 0,26 €/km auf 0,11 €/km (nur noch Benzin, Werkstatt und Steuer auf 20.000 km). Da auch das niedriger als 0,30 €/km ist, bleibt's bei den 1.500 € Betriebsausgaben. Also ein um 1.500 € geringerer Betriebsgewinn.


Bei PKW im Betriebsvermögen:
im 1. Jahr kaufe ich den PKW und mache sofort 2.874 € Vorsteuer geltend (Umsatzsteuervoranmeldung im Monat des Kaufs).
Des weiteren berücksichtige ich in jedem Jahr als Betriebsausgabe bzw. beim der Umsatzsteuervoranmeldung:
Afa: 2.521 € (15.126 € Netto / 6 Jahre, keine weitere USt hier, richtig?)
Benzinkosten: 1.092 € netto und 208 € USt (in Summe also wieder 1.300 €)
Werkstatt: 420 € netto und 80 € USt (in Summe also 500 €)
Steuer/Versicherung: 300 € Netto.

Meine gesamten Betriebsausgaben belaufen sich also auf 4.621 € (2.521 € + 1.092 € + 208 € + 420 € + 80 € + 300 €).
Bzw. im 7 Jahr entfällt die Afa, da bleiben dann 2.100 € Betriebsausgaben.

Jetzt muss ich aber die Privatfahrten noch auf der Einnahmen-Seite rechnen:
Also:
Afa: 0,75 * 2.521 € = 1.891 € zzgl. 359 € USt. (1.891 € * 19% = 359 €)
Benzinkosten: 0,75 * 1.092 € = 819 zzgl. 156 € Ust.
Werkstatt: 0,75 * 420 € = 315 € zzgl. 60 € Ust
Versicherung: 0,75 * 300 € = 225 € ohne Ust.

Auf meiner Einnahmen-Seite habe ich also: (1.891 € + 359 € + 819 € + 156 € + 315 € + 60 € + 225 €) = 3.825 €.

Meine EÜR beinhaltet also 3.825 € Einnahmen durch den PKW und 4.621 € Ausgaben. Also sinkt mein Betriebsgewinn um 796 €.

Im 7. Jahr entfällt ja die Afa, also habe ich Einnahmen von 1.575 € und Ausgaben von 2.100 €, also einen um 525 € geringeren Gewinn.

Muss ich hier ein "echtes" Fahrtenbuch führen, oder reicht (auch?) hier eine formlose Dokumentation im Excel wie beim PKW im Privatvermögen?

Zusammenfassend also:
Beim PKW im Privatvermögen und 7 Jahre Nutzungsdauer, kann ich 7 * 1.500 € Betriebsausgaben geltend machen, in Summe also 10.500 €.

Beim PKW im Betriebsvermögen mache ich im 1. Jahr 3.670 € effektive Betriebsausgaben geltend (Volle USt auf Kauf, und die o.g. Betriebsausgaben in Höhe von 4.621 € bzw. Einnahmen in Höhe von 3.825 €), in jedem weiteren Jahr die 796 € und im 7. Jahr noch 525 €, da hier die Afa entfällt.
Insgesamt habe ich somit 8.175 € an Ausgaben geltend gemacht.

Fazit: Der PKW im Privatvermögen ist besser.

Fragen:
Stimmt die Rechnung?
Reicht die Dokumentation der Fahrten in einer formlosen Excel-Liste oder muss ich ein Fahrtenbuch führen?
Beim Fahrtenbuch: Muss ich das immer führen, oder nur wenn der PKW im Betriebsvermögen / im Privatvermögen ist?
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