Zweites Einkommen als Geschäftsführer

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Toma
Beiträge: 1
Registriert: 2. Jun 2016, 00:05

Zweites Einkommen als Geschäftsführer

Beitrag von Toma »

Hallo,

Ich hoffe ich habe meine Anfrage im richtigen Forum gestellt.

Ich bin Geschäftsführer zweier GmbHs.

Bei einer GmbH bin ich Geschäftsführer mit einer weiteren Person.
Bei der zweiten GmbH bin ich alleiniger Geschäftsführer und habe mir bisher noch kein Gehalt gezahlt. Diese GmbH existiert seit zwei Jahren und hat jetzt einen Namen, so dass ich mir ein Gehalt auszahlen lassen kann.

Als verheiratete Personen habe ich Steuerklasse 5 3 mit meiner Frau.
Mein Steuerberater teilte mir heute mit, dass ich beim Geschäftsführergehalt der zweiten GmbH Steuerklasse 6 dafür haben werde.

Persönlich mag ich meinen Steuerberater aber dieser ist leider nicht sehr kreativ.
Da ich im Dienstleistungsgewerbe arbeite habe ich kaum Ausgaben und versteuere sehr viel.

Weil die außergewöhnlichen Ausgaben für Therapien unsere körperbehinderten Tochter vom Finanzamt akzeptiert worden Bin ich gerade auf Kriegsfall hat mit dem Finanzamt auch wenn ich sonst gerne meine Steuern zahle, da diese einfach dem allgemeinen wohl dienen und wir alle davon etwas haben!

Allerdings teilte mein Steuerberater mir mit, dass ich mein zweites Geschäftsführergehalt mit circa 50 % in Steuerklasse 6 versteuern lassen muss.


Habt ihr/Sie Eine kreativere Möglichkeit, dass ich nicht 50 % von dem Gehalt meiner neuen selbst aufgebauten GmbH zahlen muss?


Vielen Dank und mit bestem Gruß,
Tobias
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Zweites Einkommen als Geschäftsführer

Beitrag von StephanM »

Erster Job = Steuerklasse bei Verheirateten 4/4 oder 3/5 gem. Wahl.
Jeder Weitere Job = Steuerklasse 6

Bei 3/5 mit Einkünften in StKl 5 oder Einkünfte StKl 6 Pflichtveranlagung.
Die Steuerklassen sind nur für die Berechnung der Lohnsteuer = Steuervorauszahlung.
Bei der Veranlagung wird alles in einen Topf geworfen und die Steuer ohne Einwirkung der Steuerklassen berechnet.
War durch die Lohnsteuer eine Überzahlung entstanden, gibt es eine Erstattung, sonst Nachzahlung.
muemmel
Beiträge: 4823
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Zweites Einkommen als Geschäftsführer

Beitrag von muemmel »

dass ich nicht 50 % von dem Gehalt meiner neuen selbst aufgebauten GmbH zahlen muss? Machen Sie eine Steuererklärung - 50 % Steuer gibt es in D gar nicht, folglich müßten Sie ja dann was wiederkriegen.
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