Feststehender Wohnwagen als Arbeitsplatz

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Phil123
Beiträge: 1
Registriert: 18. Mär 2016, 09:26

Feststehender Wohnwagen als Arbeitsplatz

Beitrag von Phil123 »

Hallo, ich (21) betreibe ein Gewerbe das der kleingewerberegelung unterliegt.
Bis jetzt habe ich im Haus(gemietet) meiner Eltern ein Arbeitszimmer/Werkstatt gehabt habe das aber nie abgesetzt.
Jetzt habe ich einen Wohnwagen geschenkt bekommen und ihn komplett umgebaut so das er jetzt mein Arbeitszimmer ist.. Es sind keine Bänke/Sitze oder Küche mehr im WW nur noch Arbeitstische und ein Stuhl.
Jetzt zu meiner Frage, kann ich das ganze Umbau/ Renovierungmaterial als Betriebsausgaben angeben?
Würde der WW der auf dem Grundstück( gemietet) meiner Eltern steht als Arbeitszimmer abzusetzen sein?
Ich würde meinen Eltern 30€pM für den Stellplatz geben müssen.
Liebe grüße Phil
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Feststehender Wohnwagen als Arbeitsplatz

Beitrag von StephanM »

Die Umbaukosten gehören zu den Anschaffungskosten des Wohnwagens, der zum Betriebsvermögen wird und abgeschrieben werden muss.
Wie hoch waren die Kosten des Umbaus?
Ja nach Kosten und Abschreibungsvarianten bis 1000 EUR als GWG oder Sammelposten. Sonst nach jährlicher Abschreibung auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt. Diese sind nach AfA-Tabelle für Wohnwagen 8 Jahre und für Bauwagen 12 Jahren. Abschreibung ab Zeitpunkt der Fertigstellung.
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