Gewinnzurechnung bei unentgeltlicher Betriebsübertragung

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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flatironn
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Registriert: 29. Sep 2015, 16:20

Gewinnzurechnung bei unentgeltlicher Betriebsübertragung

Beitrag von flatironn »

Ein Gewerbebetrieb wird innerhalb einer Familie z.B. an den Sohn im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unstrittig unentgeltlich übergeben. Die Buchwerte sind damit nach § 6 (3) EStG fortzuführen.

Wie ist zu verfahren, wenn die Firma den Gewinn zulässig nach § 4 (3) EStG ermittelt und der Erwerber diese Gewinnermittlungsart fortführen will? Eine Weiterführung der § 4 (3) EStG-Rechnung durch den Erwerber ist m.E. problemlos möglich, so dass keine Schluss- und Eröffnungsbilanz mit Übergangsrechnung erstellt werden muss! Zumindest gibt es keine Vorschrift die den Übergang zur Bilanzierung vorschreibt.

Für die Gewinnermittlung habe ich ebenfalls keine Vorschrift gefunden, die eine Zurechnung der noch nicht zugeflossenen "Forderungen" beim Übertragenen z.B. beim Vater vorschreibt. Damit wären diese "Forderungen" bei Zufluss beim Sohn zu versteuern oder verstehe ich da etwas miss?

Etwas komisch erscheint mir dieses Ergebnis wenn man bedenkt, dass damit die Besteuerungsgrundlagen willkürlich verschoben werden können. Ein Übergang zur Bilanzierung vor Übertragung würde die Besteuerung beim Vater bewirken, sonst beim Sohn.
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