Hallo zusammen,
ich betreibe als Kleinunternehmer einen Onlineshop. In der EÜR möchte ich u.a. die Kosten für den Webspace ansetzen. Hierbei handelt es sich um eine Jahresgebühr für August 2014 bis Juli 2015. Bezahlt wurde der komplette Betrag in 2014.
Kann somit auch der Gesamtbetrag für 2014 angesetzt werden oder nur der Anteil Aug. bis Dez.?
Vielen Dank.
Michael
Jahresgebühr voll od. anteilig ansetzen?
Re: Jahresgebühr voll od. anteilig ansetzen?
Hallo Michael
Bei der EÜR gilt das Zufluss-/Abflussprinzip gem. §11 EStG. Es ist richtig, dass Du den gesamten bezahlten Betrag in der EÜR 2014 zum Ansatz bringst.
Grüsse Sunny
Bei der EÜR gilt das Zufluss-/Abflussprinzip gem. §11 EStG. Es ist richtig, dass Du den gesamten bezahlten Betrag in der EÜR 2014 zum Ansatz bringst.
Grüsse Sunny
Der Eintrag stellt keine (steuer)rechtl. Beratung dar, sondern gibt nur die Meinung des Verfassers wieder. Für eine Rechts- oder Steuerberatung wenden Sie sich an den/die SteuerberaterIn Ihres Vertrauens. Für evtl. entstandene Schäden wird nicht gehaftet.
Re: Jahresgebühr voll od. anteilig ansetzen?
Hallo Sunny,
vielen Dank für die schnelle Antwort!
Grüße
Michael
vielen Dank für die schnelle Antwort!
Grüße
Michael