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Liebhaberei

Verfasst: 17. Sep 2015, 13:16
von zimtmilchreis
Ich bin befristet Teilzeit beschäftigt und habe seit mehreren Jahren ein Nebengewerbe. Falls ich nicht weiter beschäftigt werden sollte, hätte ich das weiter ausgebaut, soweit mein Gedanke.

Nun werde ich weiter beschäftigt und durch einen Pflegefall in der Familie komme ich eigentlich kaum noch zu diesem Nebengewerbe.

Dennoch sind Einnahmen vorhanden, jeden Monat unter 100 Euro etwa.

Nun habe ich gelesen, dass das "Liebhaberei" sein könnte und man diese Kosten nicht unbedingt versteuern muss, wenn sie nur dazu dienen die Kosten des Hobbys zu decken.

Nun habe ich natürlich keine Lust Erstattungen der Vorjahre ggf. zurück zahlen zu müssen - wie gehe ich jetzt am besten vor - direkt beim FA nachfragen oder gibt es da eine Einkommensgrenze?

Lieben Dank!
zimtmilchreis

Re: Liebhaberei

Verfasst: 17. Sep 2015, 16:13
von StephanM
Hi,
als Liebhaberei wird es dann eingestuft, wenn auf lange Sicht nur Verluste dabei rumkommen. Wird ein Gewinn erwirtschaftet, dann ist es keine Liebhaberei. Es geht dabei um einen Totalüberschuss über einen längeren Zeitraum. Wenn das Finanzamt das ausgedehnt sieht, da es bei dir nicht der Brotberuf ist, dann gehen die zumeist von einem Zeitraum von 10 Jahren aus.

Für die vergangenen Jahre brauchst du dir keine Sorgen machen, wenn du den Überschuss (Gewinn) angegeben hast und die Bescheide nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung oder hinsichtlich deines Nebengewerbes eine Vorläufigkeit drin steht.

MfG