AK/HK korrekt ermitteln und nachweisen

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Mr. Ahnungslos
Beiträge: 2
Registriert: 23. Jun 2015, 21:39

AK/HK korrekt ermitteln und nachweisen

Beitrag von Mr. Ahnungslos »

Liebe Steuerprofis,

ich benötige mal Eure Unterstützung beim Thema Anschaffung- und Herstellungskosten von Anlagegütern.

Hintergrund: ich bin Imker und betreibe mein Hobby auf dem Weg zum Nebenerwerb. In der Gründungsphase ist alles sehr investitionsintensiv und ich habe zahlreiche Bienenbehausungen selber gebaut. Jetzt möchte ich diese natürlich entsprechend abschreiben.

Hier meine Frage:

Ich habe umfangreiches Material eingekauft (Holz, Schrauben, etc.) und möchte nun den Abschreibungswert meiner Arbeit ermitteln. Das Material würde ich als Materialeinzelposten zusammenaddieren. Was aber mache ich mit meiner Arbeitszeit? Wie bewerte ich die und vor allem, was muss ich dem Finanzamt gegenüber einreichen, damit mein Wertansatz für die jeweiligen Anlagegüter nachvollziehbar wird?

Ich danke für Eure Mithilfe

Michael
Petz
Beiträge: 777
Registriert: 30. Sep 2010, 14:52

Re: AK/HK korrekt ermitteln und nachweisen

Beitrag von Petz »

Eigene Arbeitszeit (=Unternehmerlohn) gehört nicht zu den AK/HK.
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
Mr. Ahnungslos
Beiträge: 2
Registriert: 23. Jun 2015, 21:39

Re: AK/HK korrekt ermitteln und nachweisen

Beitrag von Mr. Ahnungslos »

O.K., und wie dokumentiere ich die anderen AK/HK ggü. dem Finanzamt? Ich habe ja zahlreiche Einzelrechnungen, die ich nicht als Kosten ansetzen kann, da sie ja in den Herstellungsprozess des Anlagegutes eingeflossen sind. Muss ich da sowas wie ein einzelnes Anlageformular zur Steuererklärung beifügen, aus dem dann die Gesamtkosten hervorgehen? Oder setzt ich einfach das GWG mit dem von mir ermittelten Wert an und warte, ob das FA einen Nachweis haben möchte?
Petz
Beiträge: 777
Registriert: 30. Sep 2010, 14:52

Re: AK/HK korrekt ermitteln und nachweisen

Beitrag von Petz »

Oder setzt ich einfach das GWG mit dem von mir ermittelten Wert an und warte, ob das FA einen Nachweis haben möchte?
So ist es.

Und dran denken: 10 Jahre Aufbewahrungspflicht !
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