Renovierung / Ausbau eine häuslichen Arbeitszimmers

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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payday
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Renovierung / Ausbau eine häuslichen Arbeitszimmers

Beitrag von payday »

Hallo,

ich wohne im Haus meiner Eltern und betreibe von dort aus einen Internethandel. Jetzt plane ich bei mir bzw. im Haus meiner Eltern einen Raum auszubauen um diesen dann ausschließlich für mein Gewerbe als Arbeitsraum, Büro und Lager zu nutzen. Der Raum muss noch komplett ausgebaut werden, also Elektrik, Heizung, Tür und Boden, verputzt und möbliert werden. Kann ich die anfallenden Kosten für Handwerker, Material und Einrichtung komplett in meine EÜR und Umsatzsteuererklärung aufnehmen?

Ich zahle für den auszubauenden Gewerberaum zurzeit keine Miete an meine Eltern. Ist das ein Problem bzw. muss ich vor dem Ausbau einen schriftlichen Mietvertrag für den Gewerberaum abschließen oder reicht auch ein mündliche Vereinbarung? Wenn ja, kann der Mietvertrag auch mit 0 € Miete abgeschlossen werden?

Wo genau gebe ich die anfallenden Kosten dann in der EÜR an? Die Einrichtung ist denke ich soweit klar, die würde ich je nach Wert entweder sofort, über die Laufzeit oder als GWG abschreiben. Gehört zur Einrichtung dann auch so etwas wie ein Heizkörper, eine Tür, Wandverkleidung oder Laminat als Bodenbelag bzw. wo und wie gebe ich diese Kosten in der EÜR an? Muss ich diese je nach Wert abschreiben, also sind das Anlagegüter bzw. GWG? Oder kann ich diese Kosten alle in der Zeile 51 "Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" angeben oder kommen diese in die Zeile für "Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer"?

Wie sieht es mit den Handwerkerleistungen und sonstigem noch benötigtem Material aus? Kommen diese auch in die Zeile "Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer" oder in die Zeile 26 "Bezogene Fremdleistungen"?

Können mir meine Eltern dann in Zukunft eine jährliche Pauschale für die Nebenkosten (Strom, Heizung) berechnen und ich kann diese Kosten dann in der EÜR in der Zeile "Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer" aufnehmen?

Dann noch eine kurze Frage zu Bürobedarf mit einem Kaufpreis kleiner als 150 €, also z.B. einen Locher. Kommen diese Kosten in die Zeile "Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2a EStG" oder "Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" oder ist das egal?

Vielen Dank schon mal für die Beantwortung meiner Fragen.
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