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Sonderfall häusliches Arbeitszimmer

Verfasst: 2. Mär 2015, 11:33
von mikoel
Hallo community,

Ich habe in meiner gemieteten Wohnung ein Arbeitszimmer. Dieses wird wie folgt genutzt:

- Als Büro für meinen Betrieb (nicht als Mittelpunkt meiner Beruflichen tätigkeit)
- Als Büro für das Nebengewerbe meiner Frau (nicht als Mittelpunkt ihrer gewerblichen Tätigkeit)
- Als Büro für die Arbeitnehmertätigkeit meiner Frau (sie ist Lehrerin und hat an ihrer Schule keinen eigenen Schreibtsich zur verfügung)
- Als Studienplatz für ein Fernstudium, dass ich nebenberuflich absolviere (dieses steht in keinem Zusammenhang zu meiner bisherigen selbsständigen Tätigkeit)

Wie sieht es mit der Absetzbarkeit der Kosten (Mietkosten, Heizung/Strom, Büromöbel) aus?

Das Zimmer ist als Arbeitszimmer eingerichtet. Abgesehen von ein paar privaten Büchern im Regal befinden sich keine nennenswerten privaten Gegenstände im Raum. Das Zimmer ist ein Durchgangszimmer, d.h. das Wohnzimmer ist durch das Arbeitszimmer zu erreichen.

Zu diesem Thema wurden in diversen Foren schon viele Fragen gestellt. Der Sachverhalt ist wohl recht kompliziert. Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

Gruß,
Michael Koch

Re: Sonderfall häusliches Arbeitszimmer

Verfasst: 9. Mär 2015, 13:37
von mikoel
Hab ich was falsches gesagt?

Re: Sonderfall häusliches Arbeitszimmer

Verfasst: 10. Mär 2015, 12:14
von schlauelia
nein, aber keinen Anspruch auf umgehende Beantwortung!

Die 1.250,-- werden auf alle 4 Tätigkeiten verteilt - also 4 x312,50, wobei der eigene Betrieb auch zweifelhaft sein könnte - ebenso das Durchgangszimmer. Aber Sie können es ja auf eine Überprüfung ankommen lassen.

Lia

Re: Sonderfall häusliches Arbeitszimmer

Verfasst: 17. Sep 2015, 13:08
von zimtmilchreis
hm, sind die 1250 Euro ein Pauschalbertrag oder ein HÖCHSTbetrag?
Ich habe ein Schreiben vom FA bekommen (hatte auch 1250 €) angesetzt), dass es sich hierbei um einen Höchstbetrag handelt und dass sie eine detailierte Aufstellung haben möchten.

Re: Sonderfall häusliches Arbeitszimmer

Verfasst: 17. Sep 2015, 16:22
von StephanM
Hi,
das einfachste wäre es gewesen, das deine Frau als Lehrerin es komplett geltend macht, sofern sie auch ohne das Arbeitszimmer über ihren Arbeitnehmerpauschbetrag kommt.

Ein Arbeitszimmer darf kein Durchgangszimmer sein.

MfG