Sonderfall häusliches Arbeitszimmer
Verfasst: 2. Mär 2015, 11:33
Hallo community,
Ich habe in meiner gemieteten Wohnung ein Arbeitszimmer. Dieses wird wie folgt genutzt:
- Als Büro für meinen Betrieb (nicht als Mittelpunkt meiner Beruflichen tätigkeit)
- Als Büro für das Nebengewerbe meiner Frau (nicht als Mittelpunkt ihrer gewerblichen Tätigkeit)
- Als Büro für die Arbeitnehmertätigkeit meiner Frau (sie ist Lehrerin und hat an ihrer Schule keinen eigenen Schreibtsich zur verfügung)
- Als Studienplatz für ein Fernstudium, dass ich nebenberuflich absolviere (dieses steht in keinem Zusammenhang zu meiner bisherigen selbsständigen Tätigkeit)
Wie sieht es mit der Absetzbarkeit der Kosten (Mietkosten, Heizung/Strom, Büromöbel) aus?
Das Zimmer ist als Arbeitszimmer eingerichtet. Abgesehen von ein paar privaten Büchern im Regal befinden sich keine nennenswerten privaten Gegenstände im Raum. Das Zimmer ist ein Durchgangszimmer, d.h. das Wohnzimmer ist durch das Arbeitszimmer zu erreichen.
Zu diesem Thema wurden in diversen Foren schon viele Fragen gestellt. Der Sachverhalt ist wohl recht kompliziert. Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Gruß,
Michael Koch
Ich habe in meiner gemieteten Wohnung ein Arbeitszimmer. Dieses wird wie folgt genutzt:
- Als Büro für meinen Betrieb (nicht als Mittelpunkt meiner Beruflichen tätigkeit)
- Als Büro für das Nebengewerbe meiner Frau (nicht als Mittelpunkt ihrer gewerblichen Tätigkeit)
- Als Büro für die Arbeitnehmertätigkeit meiner Frau (sie ist Lehrerin und hat an ihrer Schule keinen eigenen Schreibtsich zur verfügung)
- Als Studienplatz für ein Fernstudium, dass ich nebenberuflich absolviere (dieses steht in keinem Zusammenhang zu meiner bisherigen selbsständigen Tätigkeit)
Wie sieht es mit der Absetzbarkeit der Kosten (Mietkosten, Heizung/Strom, Büromöbel) aus?
Das Zimmer ist als Arbeitszimmer eingerichtet. Abgesehen von ein paar privaten Büchern im Regal befinden sich keine nennenswerten privaten Gegenstände im Raum. Das Zimmer ist ein Durchgangszimmer, d.h. das Wohnzimmer ist durch das Arbeitszimmer zu erreichen.
Zu diesem Thema wurden in diversen Foren schon viele Fragen gestellt. Der Sachverhalt ist wohl recht kompliziert. Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Gruß,
Michael Koch