Umsatzsteuerfreie Umsätze - Betriebsausg. brutto oder netto?

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
Antworten
MaklerPohl
Beiträge: 1
Registriert: 26. Mai 2013, 13:03

Umsatzsteuerfreie Umsätze - Betriebsausg. brutto oder netto?

Beitrag von MaklerPohl »

Hallo liebe Forenteilnehmer,

ich hoffe, jemand kann mir meine 2 Fragen beantworten:

Kurz zu meiner Konstellation: Ich generiere ausschließlich Umsätze aus der Vermittlung von Versicherungen und Produkten, die nach § 4 Nr. 8. a) bzw. Nr. 11 UStG von der Umsatzsteuer befreit sind.

1. Frage:
Ich möchte gerade das Formular EÜR ausfüllen und frage mich, ob ich bei den Betriebsausgaben den Brutto- oder den Nettobetrag der Rechnung erfassen muss.

Sagen wir, ich möchte meine Telefonrechnung über 119,00 EUR (inkl. MwSt.) erfassen - trage ich 100,00 EUR oder 119,00 EUR bei den Aufwendungen für Telekommunikation ein?

2. Frage: Sagen wir, ich möchte einem Geschäftspartner ein Geschenk machen - in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG habe ich folgendes gefunden: "Die folgenden Betriebsausgaben dürfen den Gewinn nicht mindern: 1. Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind. 2. Satz 1 gilt nicht, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der dem Empfänger im Wirtschaftsjahr zugewendeten Gegenstände insgesamt 35 Euro nicht übersteigen." Unter "Anschaffungskosten" verstehe ich das, was ich dafür bezahlt habe, also inkl. MwSt., oder? Irgendwo habe ich nämlich gelesen, dass der Nettopreis entscheidend wäre. Was ist nun richtig? Und gibt es in diesem Zusammenhang irgendwelche Besonderheiten, weil ich nur umsatzsteuerfreie Umsätze generiere?

Vielen Dank vorab... :-)
stk-spielmann.de
Beiträge: 74
Registriert: 11. Jul 2012, 09:56
Wohnort: Nürnberg
Kontaktdaten:

Re: Umsatzsteuerfreie Umsätze - Betriebsausg. brutto oder ne

Beitrag von stk-spielmann.de »

Hallo,

wenn Sie nicht zum Vorsteuer-Abzug berechtigt sind müssen die Kosten brutto, also inkl. USt, eingetragen werden. Sie sind ja auch mit den Bruttokosten belastet worden.

Die Grenze bei Geschenken ist immer 35,00 Euro netto, reiner Warenwert (ohne Verpackung und Versand), auch wenn Sie steuerfreie Umsätze erwirtschaften.

Viele Grüße
Patrick Spielmann
Steuerberater Nürnberg
Patrick Spielmann
Steuerberater in Nürnberg
Antworten