Geschäftsabmeldung Aufgabebilanz
Verfasst: 8. Jun 2012, 12:17
Hallo,
ich möchte zum Ende des Monats mein Kleingewerbe (Umsatzsteuerpflichtig) abmelden und hätte folgende Frage:
Ich habe im Jahr 2009 ein All-in-One Gerät (Fax, Kopier-, Druck-, Scanfunktion) angeschafft. In diesem Jahr der Anschaffung musste man den Kaufpreis (140 EUR) direkt abschreiben als Betriebsmittel. (Unter 150 EUR - Also kein GWG und selbstständig nutzbar und nicht in die Anlageliste).
Kann man dieses noch funktionierende Gerät nun einfach vergessen, oder muss es trotz Betriebsmitteleinstufung als Privatentnahme entnommen werden? Und wenn ich es verkaufen würde für etwa 30 EUR, müsste ich es dann noch verbuchen oder ist das als Betriebsmittel außen vor?
Vielen Dank schon mal im Vorraus für die Antworten.
ich möchte zum Ende des Monats mein Kleingewerbe (Umsatzsteuerpflichtig) abmelden und hätte folgende Frage:
Ich habe im Jahr 2009 ein All-in-One Gerät (Fax, Kopier-, Druck-, Scanfunktion) angeschafft. In diesem Jahr der Anschaffung musste man den Kaufpreis (140 EUR) direkt abschreiben als Betriebsmittel. (Unter 150 EUR - Also kein GWG und selbstständig nutzbar und nicht in die Anlageliste).
Kann man dieses noch funktionierende Gerät nun einfach vergessen, oder muss es trotz Betriebsmitteleinstufung als Privatentnahme entnommen werden? Und wenn ich es verkaufen würde für etwa 30 EUR, müsste ich es dann noch verbuchen oder ist das als Betriebsmittel außen vor?
Vielen Dank schon mal im Vorraus für die Antworten.